Forstwirtschaft

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Der Tätigkeitsbereich der Forstwirtschaft beschreibt die wirtschaftliche Arbeit im Wald zur Rohstofferzeugung. Heute geht es auch immer mehr um die Erhaltung der Wälder als Erholungsraum. Für Waldbesitzer gelten die Bundes- und Landeswaldgesetze, die besonders darauf abzielen, dass der Arten-, Boden-, Klima- und Wasserschutz gewährleistet ist. Daher sollte sich der Gründer in der Forstwirtschaft über diese Bestimmungen informieren.

In der Forstwirtschaft geht es zumeist um den Handel von Holz, Pilzen, Beeren und weiteren waldspezifischen Produkten. Für die Forstwirtschaft gibt es 3 verschiedene Arten von Wäldern; den Staatswald, Körperschaftswald und den Privatwald. Bei der Gründung ist darauf zu achten, welchen Gesetzen der Wald unterliegt, da es für jedes Bundesland eigene Landeswaldgesetze gibt – das Bundeswaldgesetz liefert hierbei nur die Rahmenbedingungen.

Neben den gängigen Ausbildungsmöglichkeiten zum Forstwirt, gibt es heute auch viele Studiengänge in der Forstwirtschaft. Eine entsprechende Ausbildung und die nötigen Kenntnisse sind natürlich empfehlenswert für eine Existenzgründung in der Forstwirtschaft. Genaue Informationen gibt es bei der Landwirtschaftskammer. Das Gewerbe muss man auch hier der zuständigen Gemeinde melden und bekommt eine Steurnummer.