Fiskus

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Der Fiskus bezeichnet den Staat in seiner Rolle als Wirtschafts- bzw. Rechtssubjekt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen (fiscus "Korb" oder "Kasse"). Der Begriff bezeichnet alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, also keine Privatpersonen, die einen Businessplan umgesetzt und sich selbstständig gemacht haben z.B. mit einer Mini-GmbH.

Der Fiskus unterliegt den Weisungen des zivilen Rechts, er kann in einem Prozess somit klagen aber auch verklagt werden genau wie jemand, der gerade eine Existenzgründung durchgeführt hat. Mit der Bezeichnung Fiskus ist der Staat als Hoheitsträger ausgeschlossen. Fälschlicherweise wird der Begriff oft mit der Finanzverwaltung des Staates gleichgesetzt, welche jedoch den hoheitlichen Gesichtspunkt des Staates berührt.

Nicht immer waren die beiden Bezeichnungen von Staat und Fiskus, so wie heute, identisch. Der Fiskus wurde als eigenständige Rechtspersönlichkeit des privaten Rechts konstruiert, damit er vor einem zivilen Gericht von den Bürgern verklagt werden konnte. Denn der Herrscher und der Staat als Hoheitsträger galten damals des Unrechts nicht fähig. Wer heute z.B. eine Mini-GmbH gründet, kann den Staat nach Art. 34 des GG verklagen.