Finanzgericht

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Das Finanzgericht stellt ein besonderes Fachgericht dar. Andere Fachgerichte sind z. B. das Sozialgericht oder das Verwaltungsgericht. Bei finanzgerichtlichen Streitfragen ist es in Deutschland die erste Rechtsinstanz. Die Richter des Finanzgerichts entscheiden über Klagen von Bürgern, die deren Meinung nach zu Unrecht von den Zöllbehörden oder vom Finanzamt zur Zahlung aufgefordert worden sind. Mit Hilfe dieses Gerichts können sich die Bürger demnach gegen Forderungen der Finanzbehörden wehren.

Das Finanzgericht untersteht nicht der Finanzverwaltung, es ist lediglich dem Gesetz unterworfen und unabhängig. Es ist ein oberes Landesgericht und somit in mehrere Senate gegliedert, wobei einem Senat immer drei Berufsrichter angehören und bei mündlichen Verhandlungen zusätzlich zwei ehrenamtliche Richter. Das Finanzgericht überprüft die Berechtigung zum Klagebegehren des Bürgers, sowie ob dieser alle Formalitäten rechtmäßig erfüllt hat.

Der Kläger und der Beklagte erhalten die Gelegenheit, sich zu allen Sachverhalten zu äußern, die Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung sind. Das Finanzgericht gibt der Klage statt, wenn alle Formalien erfüllt sind und eine Berechtigung besteht. Ist ein Urteil gefallen, gibt es zur Wehrsetzung als einziges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof. Bei einfachen Entscheidungen des Finanzgerichts ist es möglich eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof einzulegen.