Fahrtenbuch

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Ein Fahrtenbuch dokumentiert im Rahmen der steuerlichen Betrachtung, die mit einem Fahrzeug zurückgelegten Fahrstrecken und den Anlass der Fahrt. Im Rahmen der Steuerberatung stellt dies nach der Existenzgründung für den Unternehmer eine wichtige Grundlage für eine optimale Betrachtung, der durch betriebliche Pkw verursachten Betriebsausgaben, fixe wie auch laufende Kosten, dar. Es müssen dabei die steuerrechtlichen Anforderungen an ein Fahrtenbuch beachtet werden.

Dieses Wissen ist zwingend notwendig bei der Erstellung der Jahresabschlüsse und um im Vorfeld Fehler zu vermeiden und alle Möglichkeiten eines optimalen Ansatz bzgl. der Betriebsausgaben zu erhalten. Dies ist notwendig, um die durch ein Fahrtenbuch ermittelten steuerlichen Grundlagen im Rahmen der Steuer und Betriebsprüfungen anerkannt zu bekommen. Durch die Führung eines Fahrtenbuchs kann der Unternehmer den Anteil der privaten Nutzung eines unternehmerisch genutzten Pkw nachweisen.

Bei einer mehr als 50 prozentigen unternehmerischen Nutzung, muss der Pkw als Betriebsvermögen angesetzt werden. Der private Nutzungsanteil wird durch die 1-Prozent-Regelung oder ein Fahrtenbuch ermittelt. Bei der 1-Prozent-Regelung wird pauschal ein Prozent des Bruttolistenneupreises des Fahrzeugs zzgl. Zusatzausstattungen als geldwerter Vorteil versteuert. Bei mehr als 50prozentiger unternehmerischer Nutzung, wird das Fahrtenbuch geführt, um den Anteil der privaten Nutzung zu ermitteln.