Ersatzinvestition

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Ersatzinvestitionen sind spezielle Investitionen, durch welche vorhandene Investitionsgüter ersetzt werden können. Die Ersatzinvestition gliedert sich in Reinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen. Einerseits wird durch die Reininvestition die Produktionskapazität aufrechterhalten. Andererseits kann aufgrund von Erweiterungsinvestitionen die betriebliche Leistungsfähigkeit ausgeweitet werden. Daher sollten alle Investitionen im Businessplan dargestellt sein.

Bei der Existenzgründung muss für die Fortführung des Unternehmens meist eine Ersatzinvestition getätigt werden. Dabei müssen nicht mehr nutzbare Investitionsprojekte durch identische ersetzt werden. Vor allem durch technischen Fortschritt werden neue Projekte eingeführt, um leistungsmäßige Verbesserungseffekte zu erzielen. Eine Ersatzinvestition liegt vor, wenn eine vorhandene Anlage aufgrund der Beendigung der technischen Nutzungsdauer durch eine neue Anlage ersetzt wird.

Die Ersatzinvestition errechnet sich aus der Differenz von Bruttoinvestitionen und Nettoinvestitionen. Die Nettoinvestition ergibt sich aus der Differenz der Bruttoinvestition und der Abschreibung. Diese Investitionen können sowohl kleinere Werte als Null annehmen, wenn die Bruttoinvestitionen kleiner als die Abschreibungen sind. In der Volkswirtschaft umfasst die Bruttoinvestition den Wertzuwachs der produzierten Vermögensgüter.