Eröffnungsbilanz

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Die Eröffnungsbilanz wird als Sonderbilanz gesehen. Diese Bilanz enthält die tatsächlichen Vermögens- und Kapitalverhältnisse eines Unternehmens an einem bestimmten Stichtag. Die Eröffnungsbilanz wird als Grundlage für die Eröffnungsbuchungen der künftigen Rechnungsperiode gesehen. Bei der Erstellung der Gründungsbilanz im Businessplan müssen die Vorschriften des HGB beachtet werden.

Die Eröffnungsbilanz dient als Grundlage für die künftige Rechnungsperiode und die Erstellung zukünftiger Abschlüsse. Bei der Existenzgründung eines Unternehmens fallen nach Größe unterschiedliche Kosten an. Die selbstständige Tätigkeit ist meist von gewerblicher Natur, die eine Pflicht zur Buchführung und zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz durch den Handelsregistereintrag zur Folge hat.

Gemäß der Abgabenordnung kann sich jedoch auch schon mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit die Buchführungspflicht ergeben. Die Eröffnungsbilanz gliedert sich in Aktiva und Passiva. Die Aktivseite beinhaltet das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Die Passivseite setzt sich aus Eigenkapital und Fremdkapital in Form von Darlehen, Hypotheken und Verbindlichkeiten zusammen.