Einzelkaufmann

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Der Begriff Einzelkaufmann bezeichnet den Inhaber eines Handelsgewerbes. Der Einzelkaufmann ist die Person, unter dessen Namen oder Firma der Gewerbebetrieb geführt wird. Wird der Einzelkaufmann im Handelsregister eingetragen, so ist er eingetragener Kaufmann. Trotz dass der Einzelkaufmann die häufigste Form der Geschäftsführung ist, sollte der Gründer im Businessplan genau darstellen auf welche Rechtsform sein Unternehmen begründet ist.

Vorteile des Einzelkaufmann sind die schnelle Entscheidungsmöglichkeit, keine Gewinnteilung und keine Streitigkeiten in der Unternehmensführung. Allerdings sind die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten eines Einzelkaufmanns begrenzt. Daher ist im Rahmen einer Existenzgründung sorgfältig zu überlegen, welche Rechtsform das zukünftige Unternehmen anstrebt.

Vor allem ist zu beachten, dass der Einzelkaufmann für alle Geschäftsverluste oder Schulden persönlich haftbar ist. Dies hat im Falle einer Insolvenz zur Folge, dass das Privatvermögen des Einzelkaufmanns gepfändet werden kann. Der Einzelkaufmann trägt damit ein sehr hohes Risiko. Aus diesem Grund werden zwar zunächst viele Existenzgründungen in Form des Einzelkaufmannes vorgenommen, später jedoch in eine juristische Personengesellschaft umgewandelt.