Einlagefazilität

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Unter dem Begriff Einlagefazilität versteht man eine Möglichkeit für Banken im Euroraum, kurzfristiges und nicht benötigtes Geld, bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Finanzierung anzulegen. Als Zinssatz erhalten sie den von der Europäischen Zentralbank vorgegebenen Einlagesatz. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges geldpolitisches Instrument der EZB. Die Einführung der Einlagefazilität hat in Deutschland die Funktion der Diskontpolitik der Deutschen Bundesbank ersetzt.

Der Impuls zu Einlagegeschäften geht von den Geschäftsbanken aus, wo ein Unternehmer bei Existenzgründung ein Geschäftskonto eröffnen sollte. Falls diese zu Transaktionen mit der EZB berechtigt sind, können sie bei der EZB kurzfristig nicht benötigtes Kapital zur Finanzierung anlegen. Die Form der Finanzierung bezeichnet man aufgrund der kurzen Fristen auch als Übernachtanlage. Weisen die Banken am Ende eines Handelstages auf den Konten offene Habensalden auf, werden diese zu Einlagefazilitäten.

Zur Versicherung der Durchführung erhalten sie als Preis für die Inanspruchnahme der Einlagefazilität den Einlagesatz, teilweise auch Einlagefazilitätssatz genannt. Da Einlagefazilitäten auch dauerhaft und in unbegrenzten Volumen angeboten werden, bezeichnet man sie auch als ständige Fazilität. Der Einlagesatz zur Finanzierung der Einlagefazilität wird üblicherweise als einer der drei Leitzinsen der EZB bezeichnet. Dieser Zinssatz wird vom Rat der EZB festgelegt.