Eigentumsübertragung

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Bei einer Eigentumsübertragung wird das Eigentum an einer Sache von einer Person auf eine andere Person übertragen. Meist wird in diesem Fall auch von einer Übereignung gesprochen. Eine Eigentumsübertragung kann an beweglichen Gütern, aber auch an unbeweglichen Sachen erfolgen.

Bei einer Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen, sind eine Einigung und eine Übergabe unerlässlich. In der Einigung wird die Eigentumsübertragung zunächst beschlossen. Sie bedarf dabei keiner bestimmten Form. Die Eigentumsübertragung wird erst dann rechtskräftig, wenn die Übereignung durch einen realen Akt, also durch die Übergabe, kenntlich gemacht wird.

Findet eine Übereignung unbeweglicher Sachen statt, wie zum Beispiel einer Immobilie, so wird dies zunächst ebenso in einer Einigung beschlossen. Diese wird in diesem Fall als Auflassung bezeichnet. Die anschließend ebenso notwendige Übergabe findet über die Eintragung ins Grundbuch statt.