Ehegattensplitting

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Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammen veranlagten Ehegatten, die beispielsweise im Businessplan als das Unternehmerteam ausgewiesen sind. Der Begriff Splittingtarif beschreibt den für Ehepaare anwendbaren Steuertarif, der die Höhe und Berechnung der Steuer angibt. Dabei können verschiedene Verfahren angewendet werden. Zum einen wird das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten ermittelt und in einem detaillierten Ehegattensplitting halbiert. Anschließend wird die errechnete Einkommenssteuer verdoppelt.

Das Verfahren des Ehegattensplitting bewirkt eine gleiche Verteilung des zu versteuernden Einkommens auf beide Ehegatten. Dabei wird das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit auf die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft angewendet. Bei der Existenzgründung zweier Ehegatten ist es unerheblich, welcher Ehegatte wie viel zum Gesamteinkommen der Ehegatten beiträgt. Das zu versteuernde Einkommen eines Ehepaares wird beim Ehegattensplitting mit einem Steuersatz belastet.

Dieser Steuersatz kann niedriger, als der Steuersatz von einem Unverheirateten mit gleichem Einkommen sein. Die Splittingwirkung des Ehegattensplitting tritt nur ein, wenn zwischen den Ehegatten eine Einkommensdifferenz herrscht. Durch das Ehegattensplitting können Ehepaare mit unterschiedlicher Einkunftsverteilung gleich behandelt werden.