Effektivzins

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Der Effektivzins beziffert die jährlichen, auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Die Bezeichnung bei Veränderungen des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren eines Kredits während der Laufzeit, lautet "anfänglicher effektiver Jahreszins". Bei der Erstellung eines Businessplan sollte im Finanzteil der effektive Jahreszins aufgezeigt werden. Der Effektivzins kann vom Nominalzinssatz, Disagio und von der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt werden.

Vor allem bei der Existenzgründung können mit Hilfe des so genannten Effektivzins nur Darlehensangebote verglichen werden, die eine identische Zinsfestschreibungsdauer aufweisen. Wenn die Faktoren Tilgungsfreijahre, Tilgungsersatz, Art der Tilgungsverrechnung, Bearbeitungsgebühren und Darlehensgebühren in die Effektivzinssatzermittlung rechnerisch korrekt einbezogenen wurden, können bei den verglichenen Darlehen durchaus Unterschiede entstehen.

Im Effektivzins sind keine Taxkosten oder Wertermittlungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge sowie Kontoführungsgebühren enthalten, was vor allem für den objektiven Vergleich von eingeholten Angeboten berücksichtigt werden muss. Der Effektivzins berücksichtigt alle weiteren preisbestimmenden Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf. Der Effektivzinssatz gibt die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in % an.