Differenzbesteuerung

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Die Differenzbesteuerung ist die Besteuerung des Umsatzes mit Gebrauchtgegenständen. Es handelt sich um eine Sonderregelung für die Besteuerung von Lieferungen beweglicher, körperlicher Gegenstände (z. B. Kunstgegenstände, Antiquitäten, Gebrauchtfahrzeuge), soweit für diese Gegenstände kein Vorsteuerabzug in Frage kommt. Geregelt wird dies im Umsatzsteuergesetz. Im Rahmen der Steuerberatung wird die Differenzbesteuerung auch als Gewinnbesteuerung bzw. Margenbesteuerung bezeichnet.

Der Vorteil ist, dass durch die Differenzbesteuerung, Verteuerungen vermieden werden, wenn in den Handel mit Gebrauchtgegenständen gewerbliche Händler eingeschalten werden. Laut Umsatzsteuergesetz ist der Verkaufserlös der Händler Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Im Rahmen der Differenzbesteuerung dürfen Unternehmer nach Existenzgründung die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf den übersteigenden Teil zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis begrenzen.

Im Rahmen der Steuerberatung ist zu beachten, dass die Anwendung der Differenzbesteuerung an Anforderungen gebunden ist, welche ebenfalls im Umsatzsteuergesetz verankert sind. So können Unternehmer diese Möglichkeit beispielweise nicht für Edelmetalle und den Handel mit Neufahrzeugen innerhalb der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist die Differenzbesteuerung auf gewerbliche Wiederverkäufer beschränkt. Die Zuordnung dahingehend wird im Vorfeld abgeprüft.