Detektei

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In einer Detektei arbeiten Detektive als Privatermittler. Sie dokumentieren Erkenntnisse und Informationen, die sie im Rahmen einer Beweiserhebung durch Recherchen, Observationen und Befragungen erhalten. Unterschieden wird heute der Privatdetektiv und der Wirtschaftsdetektiv. Der Detektiv kann in Selbstständigkeit arbeiten oder aber in einer Detektei oder Rechtsanwaltskanzlei als Angestellter. Der Detektiv kann auch die Gründung einer eigenen Detektei vornehmen und Mitarbeiter einstellen.

Die in einer Detektei Beschäftigten genießen keine Sonderrechte und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie sind ganz normale Gewerbetreibende und sind dem Vertrauensgewerbe zuzuordnen. Die Berufsbezeichnung als Detektiv ist nicht geschützt. Wenn eine Detektei von einem Kunden beauftragt wird, kommt es im Allgemeinen zu einem Dienstvertrag nach dem BGB zwischen beiden Parteien. Ein solcher Vertrag verzichtet auf die Schuld des Erfolgs gegenüber dem Kunden, da es für diesen keine Garantie gibt.

Eine Detektei bzw. ein Privatdetektiv wird meist von einem privaten Auftraggeber engagiert, der zunächst nur Informationen sammeln will um dann zu entscheiden, ob staatliche Institutionen, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eingeschaltet werden sollen. Privatdetektive werden oft eingeschaltet, um Ermittlungen in Erbschafts-, Partnerschafts-, Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten anzustellen. Von Unternehmen wird eine Detektei beauftragt, die auf den gewerblichen Bereich spezialisiert ist. Immer häufiger werden auch Ermittlungen der Detektive wegen Patentrechtsverletzungen.