Brauerei

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Zur Existenzgründung und Führung einer Brauerei ist eine Konzession erforderlich. Diese muss der Gründer beim Gewerbeamt beantragen. Die Höhe der Konzession legt die Stadt fest. Das richtet sich auch nach den örtlichen Gegebenheiten, wie viele Brauereien es bereits gibt. Wenn die Stadt keine weitere Brauerei braucht, kann die Konzession durchaus teuer werden, da man damit verhindern möchte, dass noch mehr Brauereien oder Kneipen eröffnet werden.

Die Berechnung der Konzession für eine Brauerei richtet sich auch nach der Monatspacht des Grundstücks. Außerdem wird der Gründer ebenfalls genau geprüft, d. h. er muss ein polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis und die Teilnahme an einem Seminar bei der IHK vorweisen. Hier lauern also viele Vorschriften und Bestimmungen, die dem Gründer einer Brauerei den Weg in die Selbstständigkeit versperren können.

Die Regelungen für die Gründung einer Brauerei können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Prinzipiell stimmt es mit dem Gaststsättengesetz überein. Der Gründer muss sich auch überlegen, ob er neben dem reinen Ausschank von Bier auch Speisen anbieten möchte. Dann muss die Brauerei über eine Küche und die entsprechenden Gasträume verfügen. Aber die Brauerei kann auch mit einer naheliegenden Gaststätte eine Kooperation eingehen.