Betriebskapital

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Das Betriebskapital auch Umlaufvermögen genannt, bezeichnet alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die umgesetzt werden sollen, d.h. deren Bestand sich durch Zugänge und Abgänge häufig ändert. Das Betriebskapital wird oft mit kurzfristigem Fremdkapital und Lieferantenkrediten finanziert und muss daher nicht gänzlich von langfristigen Krediten gedeckt werden. Dennoch sollte bei der Beantragung vom Fremdkapital das Betriebskapital im Finanzteil des Businessplan erläutert werden.

Die Vermögensgegenstände, die das Betriebskapital erfasst, befinden sich nur kurze Zeit im Unternehmen, dienen aber neben dem Anlagevermögen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Daher ist es notwendig, schon bei der Existenzgründung festzulegen wie viel Betriebskapital aufgewendet werden muss und welche Art der Finanzierung für das Betriebskapital genutzt werden soll. Gegenstände, die für die Betriebsprozesse der Fertigung und des Absatzes vorgesehen sind, werden meist zum Betriebskapital gezählt.

Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, dass das Betriebskapital in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen sein muss. Das Betriebskapital setzt sich zusammen aus dem Vorratsvermögen, wie Roh- und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse und Waren; aus Forderungen, wie Forderungen aus Lieferung und Leistung und aus liquiden Mitteln, wie Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.