Betriebliche Altersversorgung

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Die Betriebliche Altersversorgung kann dann bestehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich des Arbeitsverhältnisses Leistungen für die Versorgung bei Erreichen der Altersgrenze zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge. Aus dem Anlass eines Arbeitsverhältnisses sieht die betriebliche Altersversorgung es durch den Arbeitgeber vor, dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen zu zusagen.

Im Businessplan müssen alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden, die durch das Arbeitsverhältnis mit Arbeitnehmern zustande kommen. Die betriebliche Altersversorgung kann von dem Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmer finanziert werden, da der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung verlangen kann. Dies beruht jedoch auf seiner freien Entscheidung. Die Entgeltumwandlung führt dazu, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine wertgleiche Versorgungszusage erhält.

Die persönliche Absicherung spielt auch bei einer Existenzgründung eine große Rolle. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann in Deutschland über verschiedene Wege erfolgen. Zum einen über die Direktzusage, indem sich der Arbeitgeber verpflichtet, seinem Mitarbeiter direkt eine Rente zu zahlen. Zum anderen stellen die Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds weitere Möglichkeiten dar.