Beteiligung

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Unter dem Begriff Beteiligung können mehrere verschiedene Sachverhalte verstanden werden. Bezogen auf die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften meint Beteiligung die Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen, die Gewinnbeteiligung oder allgemein Teilhaber sein an einem Unternehmen. Die Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen meint den Besitz von Anteilen. Der Anteil des Kapitalgebers am Nominalkapital kann dabei eine Minderheitsbeteiligung, Sperrminderheitsbeteiligung, Mehrheitsbeteiligung, Dreiviertelmehrheitsbeteiligung oder Eingliederungsbeteiligung bedeuten.

Für die Besteuerung macht es einen Unterschied aus, ob der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft oder eine natürliche Person ist. Bei Kapitalgesellschaften sind die Ausschüttungen von der Beteiligung komplett steuerfrei, bei natürlichen Personen sind sie mit 60 % zu versteuern. Eine weitere Spezialform der Kapitalbeteiligung ist die Stille Gesellschaft . Der Unterschied gegenüber einer aktiven Beteiligung liegt im Ausschluss der Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft.

Das Begriffsverständnis der Beteiligung als Gewinnbeteiligung ist dem Arbeitsentgelt zuzuordnen. Der Arbeitnehmer erhält ein Festgehalt und bekommt zusätzlich eine unternehmerische Erfolgsbeteiligung ausgezahlt. Mit dieser Gewinnbeteiligung geht ein Teil des unternehmerischen Risikos auf den Mitarbeiter über. Das kann als problematisch betrachtet werden, da diese nicht über umfangreiches Wissen verfügen oder am Entscheidungsprozess über Produkte und Marktstrategien beteiligt sind.