Berufsgenossenschaft

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Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigten. Die Berufsgenossenschaft wird als Sozialversicherungsträger gesehen, der sich ausschließlich durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneter Unternehmen aus Beiträgen finanziert. Die Beitragskosten sollten im Businessplan mit kalkuliert werden.

Die Berufsgenossenschaft verhütet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Erleiden Beschäftigte einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, werden sie durch diese Genossenschaft medizinisch und beruflich rehabilitiert. Besonders bei einer Existenzgründung im handwerklichen Bereich sind erhöhte Arbeitsschutzmaßnahmen von Nöten.

Die Berufsgenossenschaft verfügt über drei Organe, zum einen die Vertreterversammlung und der Vorstand, die so genannten Selbstverwaltungsorgane und zum anderen die Geschäftsführung, welche für die Rechtsetzung zuständig ist. Die Vertreterversammlung stellt die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften, die Dienstordnung, den Gefahrtarif und den Haushaltsplan auf und ist mit Vertretern der Unternehmen und Vertretern der versicherten Beschäftigten besetzt.