Barkredit

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Ein Barkredit, oder auch Dispositionskredit, gewährt in der Regel einen so genannten Überziehungskredit. Hierbei erhält man auf Grundlage vorangegangener regelmäßiger Zahlungseingänge eine definierte Kreditlinie, welche den Barkredit in seiner Höhe befristet. Der Barkredit beträgt in der Regel das 2 bis 3 fache des regelmäßigen Geldeingangs, wobei hier Einkommen als selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit gezählt wird.

Ein Barkredit kann unter Umständen ein geeignetes Finanzierungsinstrument für die Existenzgründung und darüber hinaus darstellen. Da diese Kredite nicht zweckgebunden vergeben werden, eignet sich der Barkredit zur kurzfristigen Zwischenfinanzierung oder als Liquiditätspuffer. Die Rückzahlung erfolgt dabei flexibel und ist einmalig oder als Teilausgleich möglich, wobei die Zinsen jeweils entsprechend der Höhe des Barkredit berechnet werden.

Ein Barkredit wird in der Regel als revolvierender Kredit gewährt, sodass bei kurzzeitiger Rückführung, die gewährte Kreditlinie erneut in Anspruch genommen werden kann. Eine Bearbeitungsgebühr fällt in der Regel bei einem Barkredit nicht an, sodass bei zeitnaher Rückzahlung das Darlehen sich als günstig erweisen kann. Wer einen Barkredit für die Existenzgründung nutzt, sollte dies in seinem Businessplan vermerken.