Assekuranz

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Die Assekuranz stellt den veralteten Begriff für die Versicherung dar. Beschrieben werden kann sie als zweiseitiger Vertrag, durch den sich der Versicherer (Assekuradör) verpflichtet, dem Versicherten (Assekurant) eine bestimmte Zahlung zu leisten. Diese Zahlung wird vom Versicherer gegen eine bestimmte Summe für den Fall des Eintritts eines Ereignisses geleistet. Die Urkunde, die über den Assekuranzvertrag aufgenommen wurde, wurde als Assekuranzpolice bezeichnet.

Mit dem Begriff Versicherung (oder Assekuranz) bezeichnet man das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme. Viele Personen zahlen in den Geldtopf des Versicherers, um im Versicherungsfall einen Schadenausgleich zu erhalten. Es gibt viele versicherbare Risiken, die in die Gruppen biometrische Risiken (Erwerbsunfähigkeit), Kostenrisiken (Krankheit), Schadensrisiken (Unfall) sowie Haftungsrisiken eingeteilt werden.

Es haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien besonders für die Deckung der Anwartschaften für Personenversicherung entwickelt. Das Prinzip des Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft angewandt, die für Angestellte als auch für Unternehmer nach Existenzgründung relevant sein können. Die Sparanteile werden am Kapitalmarkt angelegt. Somit entsteht ein Deckungskapital, dass die Leistungen abdeckt. Beim Prinzip des Umlageverfahren (gesetzliche Versicherung) werden die Beiträge zur direkten Finanzierung der erbrachten Leistungen genutzt.