Arbeitslosenquote

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Die Arbeitslosenquote ist der Anteil der Arbeitslosen an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen. Sie stellt einen Teil der Arbeitslosenstatistik dar. In die Arbeitslosenquote gehen nur Menschen ein, die schon zu einem anderen Zeitpunkt erwerbstätig waren. Somit ist man nicht automatisch arbeitslos, nur weil man nicht arbeitet. Die Arbeitslosenquote gibt Auskunft über die Arbeitsmarktlage und Beschäftigungslage.

Berechnet wird die Arbeitslosenquote indem die zivilen Erwerbstätigen mit den Arbeitslosen addiert werden und dieses Ergebnis dann durch die registrierten Arbeitslosen dividiert wird. Sie ist also der Quotient aus der Anzahl der Arbeitslosen und dem Arbeitskräftepotenzial. Die Kriterien zur Bestimmung der Arbeitslosigkeit legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fest. Die Bundesagentur für Arbeit führt die Berechnung der registrierten Arbeitslosen durch.

Als arbeitslos gilt, wer in der Woche weniger als 15 Stunden arbeitet und kein Rentner ist. Die Person muss außerdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Nicht berücksichtigt werden Personen, die arbeitsunfähig wegen einer Erkrankung sind. Um Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können, fordert die Arbeitsagentur verschiedene Nachweise wie Bewerbungen oder Nachweise für Vorstellungsgespräche. Ohne diese kann es zur Sperre des Arbeitslosengeldes kommen. Diese Personen fallen dann nicht mehr in die Arbeitslosenquote. Eine Existenzgründung erfolgt oft aus der Arbeitslosigkeit.