Anderkonto

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Anderkonto ist ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Inhaber eines Anderkontos verwaltet es für einen Dritten. Es wird mit eigener Verfügungsbefugnis treuhänderisch unterhalten. Das Guthaben ist besonders geschützt, da im Falle einer Insolvenz des Treuhänders, dieses nicht in seine Vermögensmasse fällt. Im Rahmen der Existenzgründung kann der Gründer beim Grundstückskauf Sicherheiten gewährleisten, indem er ein Anderkonto eröffnen lässt.

Die Anderkonten werden in der Regel von Rechtsanwälten, Notaren, Insolvenz- oder Zwangsverwaltern geführt. Das anwaltliche Berufsrecht gibt strenge Maßstäbe vor, wie die Behandlung von fremdem Geld erfolgen soll. Wenn der Anwalt erkennt, dass er das fremde Geld nicht weiterleiten kann, so muss er ein Anderkonto anlegen. Für geringere Einzelbeträge ist es erlaubt ein Sammelanderkonto zu führen. Die Kosten für die Gebühren sollten im Businessplan ausgezeichnet sein.

Vor allem bei Immobiliengeschäften werden vertragliche Vereinbarungen getroffen. Dabei wird oft ein Anderkonto verwendet. Zunächst wird der Kaufpreis vom Käufer auf ein Anderkonto des Treuhänders eingezahlt. Dadurch wird die vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung ermöglicht und zwar solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Treuhänder trägt die Gewähr und die Verantwortung für die zweckmäßige Verwendung des Treuhandauftrages.