Amtsgericht

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Das Amtsgericht ist überwiegend in Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts sowie für Mahnverfahren tätig. Bei der Existenzgründung sollte der Unternehmer immer damit rechnen, ein Mahnverfahren einleiten zu müssen, falls z.B. seine Forderungen offen bleiben. Die öffentlichen Register und das Grundbuch werden nach den Vorschriften über die freiwillige Gerichtsbarkeit geführt, wobei die Entscheidungsbefugnis der Einzelrichter, Rechtspfleger oder Urkundsbeamte der Geschäftsstelle besitzt.

Zu den weiteren Hauptaufgaben des Amtsgerichtes gehört die Zwangsversteigerung sowie Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht fungiert ebenfalls als Nachlassgericht und Vormundschaftsgericht. Wenn der Businessplan einer Existenzgründung Erfolg versprechend ist und die Geschäftsidee umgesetzt werden kann, erfolgt die Eintragung im Handelsregister auf dem zuständigen Amtsgericht .

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht bei Streitwerthöhe bis einschließlich 5.000 Euro zuständig. Falls eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, kommt der Strafrichter vom Amtsgericht zum Zuge, der bei Strafsachen tätig wird. Ist eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten, wechselt die Zuständigkeit vom Amtsgericht zum Schöffengericht.