Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht man vorformulierte Vertragsbedingungen. Der Unternehmer ist verpflichtet, seinen Vertragspartner deutlich auf die AGB hinzuweisen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im BGB. Das Recht würdigt die Vereinfachung des Geschäftsverkehrs, da der Unternehmer nicht ständig neue Vertragskonditionen aushandeln muss. Jedoch erkennt es auch die Gefahr, für den wirtschaftlich oft unterlegenen Vertragspartner des Unternehmers.

Verstößt der Unternehmer gegen die Rechtsnorm, darf sein Vertragspartner die für ihn günstigere gesetzliche Regelung anwenden. Wenn nicht angenommen werden kann, der Vertrag wäre auch geschlossen worden, wenn der Vertragspartner die Regelung gekannt hätte, kann der Vertragspartner vom Vertrag mit dem Unternehmer zurücktreten. Für die meisten Unternehmensbereiche existieren vorformulierte AGB, auf die z.B. bei Existenzgründung zurückgegriffen werden kann.

Bei der Erstellung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen muss darauf geachtet werden, welche rechtlichen Vorgaben zu beachten Hierbei handelt es sich meist um Verbraucherschutzvorschriften. Die AGB sollen eine Arbeitserleichterung bei der Geschäftsabwicklung darstellen, vorallem für Leute, die gerade einen Businessplan umgesetzt haben. Der Verwender der AGB trägt stets das Risiko, bei einer nicht konformen Regelung, für ihn ungünstigeres Recht gegen sich gelten lassen zu müssen.