Abnutzung

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Unter Abnutzung wird die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens verstanden, das durch den Gebrauch oder die Nutzung des Gutes entsteht. Dieser wird im Rahmen einer Bilanz durch die Abschreibung Rechnung getragen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Werteverzehr. Dabei wird zwischen verschiedenen Abschreibungsursachen unterscheiden - in der Regel sind das Verschleiß und technischer Fortschritt.

Die Gründe für eine Abnutzung können zeitlich, wirtschaftlich und rechtlich bedingt sein. Beispielsweise können witterungs- oder verbrauchsbedingte Ursachen zu einer Wertminderung führen. Grundsätzlich spielt hier die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter eine entscheidende Rolle. Auf der Grundlage dieses Werts wird die steuerrechtliche Abschreibung berechnet. Die Bestimmungen für die verschiedenen Arten einer Abschreibung richten sich dabei nach dem Nettobetrag der Herstellungs- oder Anschaffungskosten der jeweiligen Güter.

Der abzugsfähige Wertverlust, der bei einer Abnutzung entsteht, wird Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt. Daraus kann sich für den Unternehmer eine geringere Steuerbelastung ergeben, da die jährlichen Abschreibungsbeträge das Betriebsergebnis verringern. Die Abnutzung wird als Wertminderung in der Kostenrechnung durch die Verrechnung eines Abschreibungsbetrags berücksichtigt. Um die gewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes abschätzen zu können, wird als Hilfsmittel die Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle) genutzt. Diese wird vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben.

Für den Unternehmer stellt die Abnutzung einen wichtigen Bestandteil in der Kostenrechnung dar und sollte aus diesem Grund bereits im Businessplan sorgfältig berücksichtigt werden.