Das aktuelle Vergaberecht ermöglicht es, Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen, wenn Rechtsverstöße nachgewiesen wurden. Die Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters macht es Auftraggebern künftig leichter, nachzuprüfen, ob Ausschlussgründe vorliegen. Wir schauen uns die Pläne der Bundesregierung näher an.