Heizungsgesetz & Fernwärme: Bund präzisiert Fahrplan
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Gebäudeenergiegesetz: die Antworten des BMWK an die FDP
Das geplante Heizungsgesetz ab 2024 steht nach vor in der Diskussion. Nachdem die Bundestagsfraktion der FDP mehrere Fragenkataloge zur Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) an das BMWK geschickt hatte, teilte dies kürzlich seine Antworten auf insgesamt 77 Fragen mit. Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stehe einer politischen Einigung damit „nichts mehr im Weg“.
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Wann wissen wir, wie wir morgen heizen?
Der SPIEGEL hat sämtliche Fragen und Antworten zur Verbesserung des Heizungsgesetzes im Wortlaut veröffentlicht (nicht barrierefrei). Wir geben Einblick in einige wichtige Diskussionspunkte rund um folgende Fragen:
- Zeitplan Heizungsgesetz
- Erfüllungsaufwand GEG
- Investitionskosten für Immobilienbesitzer/-innen, Vermieter/-innen und Haushalte
- Prinzip Teilwarmmiete
- Kreditwahrscheinlichkeit für ältere Antragstellende
Themenschwerpunkt Gas- und Wärmenetze
Frage 17: Mit welcher Zeitspanne bzw. welchem Zeitpunkt rechnet das BMWK, bis alle Betreiber von Gas- bzw. Wärmenetzen einen Transformationsplan vorgelegt haben?
Antwort: Es gibt noch keine gesetzlichen Regelungen, die Gas- oder Wärmenetzbetreiber dazu verpflichten, einen Transformationsplan vorzulegen. Für Wärmenetze sind diese mit dem Wärmeplanungsgesetz aber in Arbeit. Der vom BMWSB in gemeinsamer Federführung mit BMWK vorgelegte Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Das BMWK rechnet bislang damit, dass Transformationspläne für Wärmenetze bis 2027 vorliegen. Der Betreiber eines Wärmenetzes, dessen Baubeginn vor dem 1. Januar 2024 liegt, muss einen Transformationsplan bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2026 vorlegen, wenn der Anschluss an dieses Netz eine Möglichkeit zur Pflichterfüllung für Gebäudeeigentümer sein soll. (...)
Frage 25. Mit welchen Kosten rechnet das BMWK, um sämtliche Wärme- und Gasnetze umzubauen bzw. zu transformieren?
Antwort: (...) Bei den Gasnetzen hängt die Höhe der Kosten für deren Umbau oder Transformation, z.B. Umwidmung für eine Wasserstoffnutzung oder Stilllegung, wesentlich von der zukünftigen Bedeutung von Wasserstoff bzw. gasförmigen Energieträgern ab. Zudem bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der genauen Kosten für Umwidmungs- und Stilllegungsmaßnahmen. In den BMWK-Langfristszenarien bewegen sich die annuitätischen Kosten für die Umwidmung bzw. Stilllegung von Gasverteilnetzen je nach Szenario und Kostenannahmen im dreistelligen Millionen- bzw. niedrigem einstelligen Milliardenbereich. (...)
Für die Transformation der Wärmenetze hängen die Kosten stark von den lokalen Bedingungen ab, insbesondere der Verfügbarkeit erneuerbarer Quellen. Das BMWK geht für den Zeitraum von 2021-2030 von jährlichen Investitionen im Umfang eines Betrages im hohen dreistelligen Millionen- bzw. niedrigem einstelligen Milliardenbereich aus, um 23 TWh zusätzlicher Erzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2030 zu erreichen. Diese Schätzung umfasst sowohl Investitionen in das Wärmenetz als auch in Erzeugungsanlagen.
Themenschwerpunkt Mehrfamilienhäuser und Mieter
Frage 33: Befürwortet das BMWK die Einführung von Teilwarmmieten durch die begrenzte Umlagefähigkeit der Brennstoffkosten?
Antwort: Der Koalitionsvertrag sieht eine Prüfung eines schnellen Umstiegs auf die Teilwarmmiete vor, in deren System die Modernisierungsumlage für energetische Modernisierungen aufgehen soll. BMWK hat im Frühjahr 2023 ein Gutachten mit Vorschlägen für die Einführung eines Teilwarmmietenmodells vorgelegt (abrufbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/20220603-kurzgutachten-warmmietenmodelle-abschlussbericht.html). Danach ist ein Teilwarmmietenmodell grundsätzlich möglich, aber noch eine Reihe von weiteren offenen Fragen zu klären. Dieses kann grundsätzlich dazu beitragen, die Kosten für die Transformation des Gebäudebestands gerecht zu verteilen. BMWK hat das Gutachten an das für das Mietrecht zuständige BMJ übermittelt und wird sich gemeinsam mit BMWSB gerne an Diskussionen über eine mögliche Umsetzung eines solchen Konzepts beteiligen.
Abschnitt Weitere Fragen
Frage 51: Aus welchen Mitteln soll eine etwaige staatliche Förderung erfolgen, nachdem die Mittel des Klima- und Transformationsfonds bereits stark ausgereizt bzw. überzeichnet sind?
Antwort: Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist auskömmlich, um die notwendigen finanziellen Mittel bereits zu stellen.
Frage 56: Die Planung und Installation erneuerbarer Heizanlagen benötigt deutlich mehr Zeit und Arbeitsaufwand. Wie schätzt das BMWK das gegenwärtige Potenzial und den notwendigen Bedarf an Fachkräften aus den entsprechenden Klimagewerken des Handwerks ein, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand fristgerecht umzusetzen?
Antwort: Relevante Verbände, Hersteller und Gewerke arbeiten bereits intensiv an technischen Innovationen zur Optimierung von Einbauprozessen um auch durch bessere gewerkeübergreifende Zusammenarbeit Um- und Einbauzeiten zu reduzieren. So werden bspw. Plug und Play-Module für erneuerbare Heizanlagen und erste serielle Fassadenelemente mit integrierter Anlagentechnik entwickelt. Dadurch könnte der Einbauprozess von erneuerbaren Heizanlagen in ähnlich gebauten Quartieren durch serielle Vorfertigung erheblich beschleunigt werden.
Daneben besteht aus Sicht der Bundesregierung kurzfristig ein Schulungsbedarf, um sicherzustellen, dass die bereits ausgebildeten SHK-Fachkräfte und weitere relevante Fachkräftegruppen mit Dekarbonisierungsoptionen (insb. Wärmepumpen) in der Gebäudewärmeversorgung vertraut sind. Aus diesem Grund fördert das BMWK die Teilnahme an kurzfristig wirksamen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe.
Frage 77: Wie hoch schätzt das BMWK die Chancen bzw. die dann fälligen Zinsen ein, wenn ein 55-, 60-, 65-, 70- sowie 75-Jähriger mit einem durchschnittlichen Vermögen und einem durchschnittlichen Einkommen einen 70.000€-Kredit für eine neue Wärmepumpe seines Eigenheims (aktueller Wert 350.000€) inklusive Energieeffizienz- und Gebäudedämmungsmaßnahmen aufnehmen muss. Bitte nach den angegebenen Altersstufen aufschlüsseln und die aktuell gegebenen Finanzmarktkonditionen mit einbeziehen.
Antwort: Die Bundesregierung strebt im Zuge der BEG-Novellierung einen verbesserten, niedrigschwelligen Zugang älterer Eigenheimbesitzer zu Krediten an. Wir sind hierzu in intensiven Gesprächen mit der KfW. Es wird darauf hingewiesen, dass der angegebene Betrag von 70.000 € allein für den Einbau einer Wärmepumpe in einem EFH im Normalfall deutlich zu hoch ist. Hiervon können gewöhnlich umfangreiche weitere Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden. Die für Heizungstausch als auch für andere Effizienzmaßnahmen verfügbaren Fördermittel, welche die Belastung senken, sind zu berücksichtigen.
Fernwärmegipfel: Heizungsformen der Zukunft
Um die „Zukunft der Wärmeversorgung“ zu diskutieren, hatte das BMWK am Montag außerdem zu einem Fernwärmegipfel eingeladen. Gemeinsam mit 30 Verbänden von Bauwirtschaft bis Verbaucherschutz berieten die Teilnehmenden über den geplanten Ausbau der Fernwärme sowie weitere Heizungsformen der Zukunft, u.a die Nutzung von Abwärme, Geothermie und Wärmepumpen, die Abwasser nutzen.
Massiver Ausbau von Fernwärme geplant
Aktuell sind in Deutschland 14 Prozent der Haushalte an Fernwärme angeschlossen, insbesondere in Ballungsgebieten. In einem gemeinsamen Pressestatement erklärte der Bundeswirtschaftsminister, die Förderungen im geplanten Gebäudeenergiegesetz auf die Fernwärme als Heizungsträger anzupassen und den Ausbau von Fernwärme weiter voranbringen zu wollen.
Fernwärme kurz erklärt
Für die Erzeugung von Fernwärme nutzen die Energielieferanten die bei der Stromproduktion oder anderen Prozessen entstehende Abwärme. Fernwärme gilt als sehr komfortabel und einfach zu handhaben, bietet Platzersparnis und punktet mit geringen Wartungskosten.
100.000 Gebäude jährlich sollen an Fernwärme angeschlossen werden (aufwachsend=400.000 bis 700.000 Wohneinheiten).
– Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, BMWK Pressekonferenz
Das entsprechende Verbaucherinteresse sei vorhanden, so Vertreter aus der Wirtschaft und auch die Unternehmen aus der Branche stünden bereit, wie Hansjörg Roll, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW), bekräftigte:
Die Unternehmen stehen bereit, die Wärmewende umzusetzen.
– Hansjörg Roll, Präsident AGFW im Pressestatement
Damit dies in der Praxis gelinge, sind laut Roll vorallem beschleunigte Genehmigungsverfahren, eine Novelle der Wärmelieferverordnung sowie eine nachhaltige Förderung ausschlaggebend, um die Klimaziele legislaturübergreifend tatsächlich zu erreichen. Das GEG müsse bei der Gestaltung der Förderung für Fernwärme außerdem regionale Unterschiede in den Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Fernwärme muss preistransparent werden
Im Beschluss zum Fernwärmegipfel nimmt auch das Thema Verbraucherschutz eine wichtige Rolle ein. Wie Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), betonte, sei der Fernwärme-Anbieter Markt aktuell durch „unregulierte Monopole“ geprägt. Aufgabe des Wärmegipfels sei es deshalb vor allem gewesen, Möglichkeiten der Regulierung zu formulieren.
Preistransparenz als Kriterium für die Vergabe von Fördermitteln durch das BMWK erfüllen in diesem Zusammenhang u.a. eine regulierende Funktion.
Fernwärme-Förderung für Haushalte ohne Anschlusszwang
Darüber hinaus soll eine finanzielle Förderung von Fernwärmehausanschlüssen kommen, ein Anschluss- oder Benutzungszwang jedoch „weitgehend vermieden werden“.
Fördermittel-Tipp: Entdecke hier die KfW-Förderung für klimafreundliche Firmengebäude sowie Fördermittel für den Neubau klimafreundlicher Wohngebäude.
Pressestatement Fernwärmegipfel BMWK (ab 29:27min)
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