KfW-Neubauförderung für Familien: das steckt drin
Maßgeschneiderte Fördermittel & Zuschüsse
Das neue Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) ist im Bundesbauministerium angesiedelt und gewährt Familien mit geringen bzw. mittleren Einkommen zinsverbilligte Kredite für Neubauvorhaben. In 2023 stellt der Bund dafür bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung.
Die maßgeblichen Ziele der Neubauförderung für Familien sind u.a. die gezielte Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen beim Eigentumserwerb, die Schaffung von bezahlbaren und klimafreundlichen Neubauvorhaben sowie die Sicherstellung von klimagerechten Neubauvorhaben durch die Gewährleistung hoher Standards.
WEF entlastet durch die zinsverbilligten Kredite Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens. Das neue Programm ist für Eigentümer und Eigentümerinnen eine verlässliche finanzielle Stütze und macht damit Bauprojekte plan- und bezahlbar.
– Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt).
Nicht antragsberechtigt sind:
Haushalte, die über ein höheres jährlich zu versteuerndes Einkommen als 60.000 Euro verfügen, keine minderjährigen Kinder haben, bereits Wohneigentum besitzen oder das Wohngebäude nicht selbst nutzen wollen.
Alternative Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN)
Alternativ können Mehrverdienende eine Finanzierung aus dem Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) beantragen, welches im März 2023 an den Start gegangen ist.
Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt.
Mehr Geld für QNG-Standard
Eine erhöhte Förderung ist möglich, sofern der Nachweis des zusätzlichen Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) beigebracht werden kann. Erfüllen die Gebäude die Anforderungen des Gütesiegels für nachhaltige Gebäude QNG Plus oder QNG Premium, liegt die Kreditsumme bei 190.000 Euro.
Beipielrechnung Familie mit zwei Kindern
Nach Angaben des Ministeriums beträgt der Zinssatz zu Beginn des Förderprogramms 1,25 Prozent. Die Kreditlaufzeit beträgt 35 Jahre und die Zinsbindung beträgt zehn Jahre. Gemessen an dieser Beispielrechnung liegt die Ersparnis für eine Familie mit zwei Kindern insgesamt bei mehr als 40.000 Euro (Quelle Bundesbauministerium).
Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung können auch die Materialkosten förderfähig sein.
Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke oder der Erwerb von Bestandsbauten.
Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus dem Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF) ist, dass Antragstellende das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen.
Effizienzhaus 40 (EH 40)
Förderfähige Neubauten müssen als Effizienzhaus 40 (EH 40) errichtet werden und spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten. Eine noch größere Unterstützung in Form von höheren Kredithöchstbeträgen gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen.
Energieberatung zwingend erforderlich
Damit die energetischen Gebäudestandards und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus eingehalten werden, ist für die Beantragung der WEF-Förderung und die Begleitung des Bauvorhabens ein Energieeffizienz-Experte/Expertin verpflichtend einzubinden.
Expertinnen und Experten für eine Energieberatung findest du deutschlandweit unter www.energie-effizienz-experten.de. Für ein Bauvorhaben mit QNG ist außerdem eine QNG-Zertifizierungsstelle hinzuzuziehen. Unter www.qng.info findest du eine Liste der Zertifizierungsstellen.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt grundsätzlich das neue Förderprogramm, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der strengen Förderbedingungen und erwartet nur eine begrenzte Wirkung:
Wir begrüßen die neue Förderung sehr. Seit Monaten brechen die Baugenehmigungen und die Auftragseingänge im Wohnungsbaubereich immer weiter ein. Es ist gut, dass jetzt eine Nachfolge des Baukindergeldes kommt, will doch eine Mehrheit der Mieterinnen und Mieter Wohneigentum erwerben. Aber es ist zu befürchten, dass die scharfen Förderbedingungen, wie der Effizienzhausstandard 40 oder die Nachhaltigkeits-Zertifizierung, nicht die erhoffte Wende bringen werden.
– ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa
Ebenfalls kritisch kommentiert der ZDB die gesetzten Einkommensgrenzen, welche als zu niedrig eingestuft werden:
Die Bemessungsgrenze von 60.000 Euro Haushaltseinkommen ist angesichts deutlich gestiegener Bau- und Immobilienpreise zu niedrig. Beim Baukindergeld lag die Grenze noch bei 90.000 Euro Jahreseinkommen. Pro weiterem Kind wurde damals um 15.000 Euro aufgestockt – nicht wie jetzt um 10.000 Euro. Mit der aktuellen Einkommensgrenze ist es in vielen Städten schlicht nicht mehr möglich, eine Immobilie zu erwerben, die gefördert wird. Die Kaufpreise sind für viele potentielle Bauwillige einfach zu hoch.
– Statement Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
Bild-Urheber:
iStock.com/Eoneren