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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ab 2020 mit neuer Richtlinie

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand wird überarbeitet und ab 2020 mit neuer Richtlinie veröffentlicht. Bis zum 31. Dezember werden Anträge nach alter Richtlinie direkt bearbeitet. Innovative KMU können jetzt für die Entwicklung innovativer Produkte die anteilige Kostenübernahme von bis zu 400.000 EUR beantragen. Alle Informationen zur Antragstellung lesen Sie hier.

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ZIM 2020: Das Wichtigste in Kürze

  1. Die aktuell gültige Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wird im ersten Quartal 2020 durch eine modernisierte Folgerichtlinie abgelöst.
  2. Vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Neurichtlinie sind deshalb keine neuen Anträge im Förderprogramm möglich.
  3. Anträge von Unternehmen, die sich bis zum 31. Dezember 2019 nach der aktuellen Förderrichtlinie bei den für die jeweiligen Vorhaben zuständigen Projektträgern bewerben, werden direkt bearbeitet und nach alter Richtlinie entschieden. Dies gilt auch für 2019 gestellte oder bewilligte Aufträge, deren Kontinuität damit in 2020 gewahrt ist.
  4. Mit Inkrafttreten der Neurichtlinie voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 wird auch die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Alle Informationen zum Neuverfahren, das voraussichtlich ab Mai 2020 in Kraft treten wird, können dann auf www.zim.de entnommen werden.
  5. Unternehmen, die jetzt nahtlos in Ihre Entwicklung investieren wollen, sind zu einer zeitnahen Bewerbung aufgerufen.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: Was wird gefördert?

Das ZIM fördert einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Mittelständische Unternehmen, einschließlich Handwerk und die freien Berufe sind hierfür ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien branchenweit zur Bewerbung aufgerufen.

Gefördert werden sowohl Einzelprojekte, als auch Kooperationen aus mindestens zwei Unternehmen oder aus einem Unternehmen mit einem oder mehreren externen Forschungsdienstleistern.

Sollten Sie also ein internes Problem innovativ lösen wollen, Verfahrensabläufe automatisieren oder Systeme intelligent verknüpfen wollen, können Sie sich jetzt noch notwendige Fördermittel sichern.

Das BMWI bewertet besondr

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für eine Förderung im Zentralen Innovationsprogramm sind:

  • kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und maximal 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder 10 Mio. EUR Jahresbilanzsumme)
  • mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme)
  • weitere mittelständische Unternehmen ( weniger als 500 Mitarbeiter und maximal 50 Mio. Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme)

Die mittelständischen Unternehmen, die 99,5% der in Deutschland tätigen Unternehmen ausmachen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe sollen durch eine Förderung im ZIM in ihrer Innovationskraft und beim Erschließen neuer Märkte unterstützt werden.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: Wie wird gefördert?

Sie können anteilig eine Förderung für verschiedene im Projekt anfallende Kostenpositionen beantragen. Als zuwendungsfähige Kosten erkennt das BMWi folgende Positionen an:

  • Personalkosten  
  • Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personalkosten)
  • Kosten für FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte (mindestens 30 % und höchstens 70 % der Personenmonate des Projekts)
  • übrige Kosten bis max. 100 % (als pauschaler Zuschlag bezogen auf die Personalkosten)

Das BMWi übernimmt die anteilige Förderung auf Basis einer maximalen Bemessungsgrundlage von 380.000 EUR. Das BMWi fördert die bewilligten FuE-Projekte in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Anteilsfinanzierung. Hierfür gelten nach Ost und West unterschiedliche Fördersätze:

kleine Unternehmen:

  • 45 % (Ost und Berlin)
  • 40 % (West)

mittlere Unternehmen:

  • 35 % (Ost und Berlin)
  • 35 % (West)

weitere mittelständische Unternehmen:

  • 25 % (Ost und Berlin)
  • 25 % (West)

Wenn Sie gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Unternehmen und externen Forschungsinstituten an einer innovativen Produkt- Technologie- oder Verfahrensentwicklung arbeiten, erhalten Sie ebenfalls eine anteilige Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den in den bundesdeutschen Regionen wie folgt geltenden Fördersätzen:

kleine Unternehmen in den neuen Bundesländern:

  • 50 % (inländische Kooperationen)
  • 55 % (ausländische Kooperationen)

kleine Unternehmen in den alten Bundesländern:

  • 45 % (inländische Kooperationen)
  • 55 % (ausländische Kooperationen)

mittlere Unternehmen bundesweit:

  • 40 % (inländische Kooperationen)
  • 50 % (ausländische Kooperationen)

weitere mittelständische Unternehmen bundesweit:

  • 30 % (inländische Kooperationen)
  • 40 % (ausländische Kooperationen)

Unternehmen in Kooperationsprojekten haben ebenfalls eine maximale Bemessungsgrundlage von 380.000 EUR. Für Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen Kosten je Teilprojekt auf 190.000 EUR begrenzt. Sie erhalten jedoch auch einen Fördersatz von 100 %.

Sollten Sie einen positiven Bescheid Ihres Förderantrages erhalten, dann kann das BMWi auf zusätzlichen Antrag auch weitere Leistungen zum Markteintritt unterstützen. Dies gilt nur für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: Wo stelle ich meinen Antrag?

Wenn Sie sich bis zum 31. Dezember 2019 um eine Förderung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand bewerben, dann ist Ihnen eine direkte Bearbeitung nach alter Richtlinie gewiss. Die Anträge sind schriftlich beim für die einzelnen Projektformen zuständigen Projektträger zu stellen. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel bis zu drei Monate.

Folgende Projektträger sind Ansprechpartner der einzelnen Förderkategorien:

Für FuE-Einzelprojekte:

Für Kooperationsnetzwerke, FuE-Einzelprojekte und FuE-Kooperationsprojekte aus einem ZIM-Netzwerk:

Für FuE-Kooperationsprojekte:

Je nachdem, ob Sie ein Einzelprojekt oder eine Kooperation fördern lassen wollen, navigiert sie die Suchmaske im Formularcenter des BMWi schrittweise zu den für Sie notwendigen Antragsformularen.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: Weiterführende Links

Der Wortlaut der ZIM-Richtlinie mit Veröffentlichung vom 15. April 2015 im Bundesanzeiger wurde 2016 noch um die ZIM-Richtlinien Änderung 12/2016 ergänzt. Diese schränkt den Kreis der Antragsberechtigten ein. Nicht antragsberechtigt im ZIM sind seit 1.12. 2016 ausdrücklich u.a. Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Interessante FAQ zu FuE-Einzelprojekten, Kooperationen und Leistungen zum Markteintritt hat das BMWi ebenfalls online bereitgestellt.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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