Meister-BAföG
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Meister-BAföG 2020: Die wichtigsten Änderungen der 4. Novelle des Aufstiegsbildungsförderungsgesetzes (AFGB)
- Im Rahmen ihrer Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) hatte die Bundesregierung bereits im Juni 2019 angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode mehr als 350 Mio. EUR für Fördermaßnahmen nach dem Aufstiegsbildungsförderungsgesetz (AFGB) bereitzustellen. Damit soll berufliche Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen stärker als bisher gefördert werden. Weiterbildung soll keine Ausnahme sein, sondern ein "selbstverständlicher Teil der Erwerbsbiographie".
- Die 4. Novelle des Aufstiegsbildungsförderungsgesetzes (AFGB) sieht hierfür einige inhaltliche Anpassungen, aber auch deutliche Erhöhungen der Fördersätze vor, die bei geradliniger Beschlussfassung ab dem 1. August 2020 in Kraft treten.
- Weiterbildungen, die nicht zum Meister, aber zu einem höheren Abschluss, als dem bisherigen in der Berufsgruppe führen (z.B. vom Gesellen zum Servicetechniker), werden ab August 2020 als Maßnahmen auf der ersten beruflichen Fortbildungsstufe ebenfalls im AFGB gefördert.
- Die Fördersätze für Zuwendungen zum Unterhalt, der Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie die Unterstützung für Materialkosten sollen ebenfalls zum 1. August 2020 steigen.
- Der monatliche Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende in einer Vollzeitfortbildung soll von aktuell maximal 768 EUR pro Monat auf dann maximal 892 EUR pro Monat steigen. Wird dieser zur Zeit noch zu 50 Prozent als Zuschuss bezahlt, während die restliche Summe als zinsgünstiges KfW-Darlehen gewährt wird, gelten ab August 2020 erleichterte Bedingungen. Dann soll der Unterhaltsbeitrag vollständig als Zuschuss geleistet werden.
- Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten von aktuell 15.000 EUR bleibt unverändert, soll allerdings ab kommenden Jahr nicht mehr wie bislang nur zu 40 Prozent, sondern zu 50 Prozent als Zuschuss gewährt werden. Die Restsumme kann gleichbleibend durch zinsgünstige Darlehen der KfW aufgebracht werden.
- Verbessert werden auch die Bedingungen der dritten Zuschussleistung, die angehenden Meistern für die Erstellung Ihres Meisterstückes zusteht. Bis zu einem Maximalbetrag von 2000 EUR förderte der Bund bislang anteilig zu 40 Prozent die Materialkosten im Zuge der Anfertigung. Für die restlichen 60 Prozent steht die KfW als zinsgünstiger Finanzierungspartner zur Verfügung. Ab August 2020 sollen Materialkosten für die Anfertigung eines Meisterstücks jeweils zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen gewährt werden.
Meister-BAföG: Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen, die gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten, sind im Aufstiegsbildungsförderungsgesetz (AFGB) förderfähig. Die Maßnahmen zur Weiterbildung müssen dabei mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Meister-BAföG: Wer wird gefördert?
Wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in anstreben, können Sie sich im Förderprogramm bewerben. Gefördert werden auch Bachelor-Absolventen oder vergleichbare Abschlüsse, wenn diese der höchste Bildungsabschluss sind. Ab August 2020 sollen auch Maßnahmen auf der ersten beruflichen Fortbildungsstufe gefördert werden, also z.B. vom Gesellen zum Servicetechniker. Diese können auch in Teilzeit absolviert werden, wenn Sie mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen.
Meister-BAföG: Wie wird gefördert?
Prinzipiell erfolgt die Aufstiegsförderung anteilig in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen sowie zinsgünstigen Darlehen der KfW. Die Aufstiegsförderung gliedert sich in drei Säulen:
- monatlicher Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen in Abhängigkeit von Einkommen und Familienstand; es besteht ein Vermögensfreibetrag von derzeit 45.000 EUR
- anteiliger Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- anteiliger Zuschuss zu den Materialkosten für die Anfertigung des Meisterstücks
Meister-BAföG: Wo erfolgt die Antragstellung?
Den Antrag auf Meister-BAföG bzw. Aufstiegsförderung stellen Sie bei Ihrem regionalen Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz. Detaillierte Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen je nach persönlicher Ausgangssituation hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter aufstiegs-bafoeg.de ausführlich zusammengestellt. Hier finden Sie auch alle Antragsformulare für die Aufstiegsförderung.
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