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Kryptowährungen richtig versteuern: Dein FAQ Guide!

Stehst du vor der Herausforderung, deine Krypto-Gewinne aus Bitcoin & Co. zu versteuern? Unser FAQ Guide hilft dir, Fallstricke zu meiden und Geld zu sparen. Kenne alle Regeln, Ausnahmen und Besonderheiten für Kryptowährungen in deiner Steuererklärung.

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1. Wann muss ich Kryptowährungen versteuern?

Steuern auf Kryptowährungen fallen unter folgenden Bedingungen an:

  1. Langfristige Haltung: Keine Steuern bei Verkauf nach mehr als einem Jahr.
  2. Spekulationsgewinne: Gewinne unter 600 Euro innerhalb eines Jahres steuerfrei; darüber hinaus mit persönlichem Einkommensteuersatz versteuern.
  3. Verlustverrechnung: Verluste innerhalb der Spekulationsfrist sind steuerlich absetzbar.
  4. Krypto-Käufe und -Tausch: Innerhalb der Spekulationsfrist als Verkauf betrachtet und steuerpflichtig.
  5. Mining: Als private oder gewerbliche Tätigkeit steuerpflichtig, abhängig von der Höhe des Einkommens.
  6. Lending und Staking: Einkünfte bis 256 Euro jährlich steuerfrei.
  7. Spenden: Steuerfrei, aber ohne steuerliche Absetzbarkeit mangels Spendenquittungen.

Steuern für Krypto einfach erklärt: In Deutschland gelten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether steuerrechtlich als „andere Wirtschaftsgüter“, nicht als gesetzliche Zahlungsmittel. Im Gegensatz zu Aktiengewinnen werden Krypto-Gewinne steuerrechtlich anders behandelt und unterliegen nicht der automatischen Abgeltungssteuer von 25 Prozent durch Banken.

2. Wie werden Krypto-Gewinne berechnet?

Zur Berechnung der Steuern auf Bitcoin, Ethereum und andere Altcoins kannst Du entweder die FIFO ("First-in-first-out") oder LIFO ("Last-in-first-out") Methode wählen:

  • FIFO-Methode: Bei der FIFO-Methode ("First-in-first-out") für Kryptowährungen verkaufst du die zuerst gekauften Coins zuerst, um den Gewinn zu berechnen. Beispielsweise fällt bei einem 2019 gekauften und 2021 verkauften Bitcoin keine Steuer an, da die Spekulationsfrist abgelaufen ist. 
  • LIFO-Methode: Die LIFO-Methode ("Last-in-first-out") funktioniert umgekehrt, indem du zuletzt gekaufte Coins zuerst verkaufst. 

Hinweis: Eine gesetzliche Festlegung der Methode gibt es nicht, das Bundesfinanzministerium bezieht sich in eigenen Stellungnahmen jedoch auf die FIFO-Methode. 

3. Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin und Kryptowährungen?

Es ist riskant, Krypto-Handel zu verheimlichen, da Blockchain-Transaktionen öffentlich und nachverfolgbar sind, wenn auch nicht unter Klarnamen. Kryptobörsen verlangen zudem eine Registrierung und Verifizierung, und Behörden können auf diese Daten zugreifen, wie Fälle in Deutschland zeigen. Außerdem müssen Banken bei Einzahlungen über 10.000 Euro diese melden, was bei der Umwandlung von Kryptowährungen in Fiat-Geld relevant wird.

4. Wie viel Steuern zahlt man auf Kryptowährungen?

Die Steuerbelastung auf Kryptowährungen variiert je nach Situation. Wenn du deine digitalen Währungen länger als ein Jahr besitzt und erst danach in Euro oder eine andere Kryptowährung umwandelst, fallen keine Steuern an. Solltest du jedoch innerhalb eines Jahres handeln und dabei Gewinne über 600 Euro erzielen, unterliegen diese Gewinne deinem individuellen Einkommensteuersatz.

5. Wann müssen Privatanleger Kryptowährungen versteuern?

Bei der Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland wird lediglich die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten besteuert, nicht das gesamte Investment. Zusätzlich besteht eine jährliche Freigrenze von 600 Euro für private Veräußerungsgeschäfte.

6. Welche Sonderfälle bei Steuern auf Kryptowährungen gibt es?

Für Insider ergeben sich sieben verschiedene Besteuerungsszenarien:

  • Tausch von Kryptowährungen: Unabhängig davon, ob in Euro oder eine andere Kryptowährung getauscht wird; Gewinne unter 600 Euro innerhalb eines Jahres sind steuerfrei; keine Steuern bei Haltung über ein Jahr.
  • Verluste durch Betrug oder Hacks: Keine klare Regelung; Verluste können in der Steuererklärung angegeben werden; keine Gewährleistung der Anerkennung durch das Finanzamt.
  • Airdrops: Keine sofortige Besteuerung, wenn der Wert zufällig ist; bei Verkauf innerhalb eines Jahres mit Gewinnen über 600 Euro Besteuerung; keine Steuern nach 12 Monaten.
  • Bounties: Sofortige Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz; gleiche Regeln für Gewinne: Einjährige Frist, 600 Euro Freigrenze; Hard-Forks ( Anschaffungsdatum = Datum des Ursprungscoins) und Soft-Forks (beeinflussen die Steuern nicht).
  • Staking: Einnahmen als "sonstige Einkünfte" klassifiziert, 256 Euro Freigrenze pro Jahr; Gewerbesteuer bei gewerblichem Staking; Einkommensteuer auf Verkäufe innerhalb eines Jahres.
  • Lending: Besteuerung von Einkünften über 256 Euro pro Jahr mit persönlichem Einkommensteuersatz.

7. Wie kann ich Steuern auf Kryptowährungen senken?

Um Steuern auf Kryptowährungen zu minimieren, gibt es vier Strategien:

  1. Langfristige Haltung: Halte Kryptowährungen über ein Jahr, um keine Steuern zahlen zu müssen. Nutze bei mehreren Kaufzeitpunkten die FIFO-Methode.
  2. Verlustverrechnung: Verrechne Kryptogewinne mit Verlusten aus demselben Jahr, um die Steuerlast zu senken. Beachte, dass Verluste nur mit gleichartigen Einkünften verrechnet werden können.
  3. Anpassung der Steuerklasse: Bei Verheirateten kann ein Wechsel der Steuerklasse den persönlichen Einkommensteuersatz senken und so die Steuer auf Kryptowährungen reduzieren.
  4. Absetzen von Mining-Ausgaben: Kosten für das Mining, wie für Hardware, Strom und Internet, können vom Mining-Einkommen abgezogen werden, wenn du gewerblich tätig bist.

8. Wann muss ich keine Steuern auf Kryptowährungen zahlen?

Du zahlst keine Steuern auf Kryptowährungen in den folgenden Fällen:

  • Haltung über 365 Tage: Keine Steuern bei Verkauf nach mehr als einem Jahr.
  • Gewinne unter 600 Euro: Bei Verkauf innerhalb eines Jahres bleiben Gewinne bis 600 Euro steuerfrei.
  • Einkommen unter 256 Euro: Keine Steuern auf Krypto-Einkünfte bis 256 Euro jährlich (z.B. Mining, Masternode).
  • Verluste bei Verkauf: Verluste innerhalb der Spekulationsfrist sind steuerlich absetzbar.
  • Kauf von Waren/Dienstleistungen: Keine Steuern bei Nutzung von Kryptos für Käufe, wenn die Haltungsdauer über ein Jahr beträgt.
  • Spenden von Kryptowährungen: Keine Steuern, aber auch keine steuerliche Absetzbarkeit der Spende.
  • Verschenken von Kryptowährungen: Bis zu 20.000 Euro an Freunde/Verwandte und 500.000 Euro an Ehepartner steuerfrei (10-Jahres-Frist).
  • Kauf von Kryptowährungen: Keine Steuern beim Kauf mit Fiat-Geld.
  • Account-Transfers: Keine Steuern beim Wechsel des Wallet-Anbieters oder Übertragung zwischen Wallets.

9. Wie gebe ich Kryptowährung in der Steuererklärung an?

Um Kryptowährungsgewinne und -verluste in der Steuererklärung anzugeben, trage sie in der Anlage SO für "Sonstige Einkünfte" in den Zeilen 41 bis 46 ein. In Zeile 41 spezifiziere die Art des Wirtschaftsguts, also die genauen Einkünfte.

10. Was passiert, wenn man keine Steuererklärung macht für Krypto?

Frei nach dem Credo „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, hat die Finanzverwaltung bis zu zehn Jahre rückwirkend Zeit, um nicht deklarierte Steuern aufzudecken. Erhärtet sich im Rahmen einer Betriebsprüfung der Verdacht auf Steuerhinterziehung, kann dies mit einer Haftstrafe geahndet werden.

Hinweis: Um Fehlverhalten nachträglich zu korrigieren, kannst du entweder eine vollständige Offenlegung vornehmen oder eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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