Businessplan Bank, Fördermittel, Energiehilfen Kultur
Businessplan für deine Unternehmung 2023
Unsere Themen und Webinare der Woche
Gründerkredit StartGeld: Bis zu 125.000 EUR Förderung
Wir erklären den Klassiker der Gründungsfinanzierung an der Seite der KfW. Der ERP Gründerkredit StartGeld finanziert Vorhaben bis zu einer Höhe von 125.000 EUR. Im Beitrag findest du alle Konditionen des ERP-Gründerkredit StartGeld im Überblick.
Businessplan Bank: So klappt deine Finanzierung
Kenne die wichtigsten Inhalte und Besonderheiten für einen bankfähigen Businessplan inklusive Tipps zum Gespräch mit deiner Hausbank. Mit unserem kostenfreien Businessplan Muster unterstützen wir dich auf deinem Weg zu einer Gründungs- oder Wachstumsfinanzierung. Erfahre hier mehr über die Besonderheiten im Businessplan für Banken.
Kulturfonds Energie: 1 Mrd. EUR für die Kulturbranche
Der neu aufgelegte Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter in der Energiekrise. Voraussichtlich ab der zweiten Februarhälfte können Anträge gestellt werden. Insgesamt stehen eine Milliarde Euro für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 bereit. Wir erklären die wichtigsten Förderbedingungen im Kulturfonds Energie.
Webinar: So kommst du in 2023 auf Wachstumskurs
Am 2. Februar, um 11 Uhr ist es wieder soweit. Im neuen kostenfreien LIVE-Webinar auf unserer Schwester-Plattform ZANDURA stellst du die entscheidenden Hebel für deinen ganz persönlichen Wachstumskurs in 2023.
Im Webinar gibt unser Referent u.a. Antworten auf die folgenden Fragen:
- Was macht eine wirklich erfolgreiche Positionierung aus?
- Wie geht smartes Marketing in der Auf- oder Ausbauphase?
- Wie findet man früh kluge Partnerschaften?
- Warum eine Hochpreisstrategie für (fast) jeden funktionieren kann?
➔ Hier kannst du dich jetzt zum kostenfreien LIVE-Webinar anmelden
➔ Hier findest du die begleitende kostenfreie Checkliste Wachstum 2023
Newsticker: Was sonst noch passiert ist
BMWK präsentiert: „Jahreswirtschaftsbericht 2023 – Wohlstand erneuern“
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Jahreswirtschaftsbericht 2023 einschließlich der Projektion zum Wirtschaftswachstum 2023 beschlossen. Der Jahreswirtschaftsbericht trägt den Titel „Wohlstand erneuern“. Nach einer insgesamt positiven Entwicklung im zweiten Halbjahr 2022 geht die Bundesregierung für das laufende Jahr zwar von einer Abkühlung infolge des Energiepreisschocks und der Zinswende aus, rechnet in Summe aber mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes von +0,2 Prozent. In der Herbstprojektion hatte sie noch mit einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um -0,4% gerechnet.
Inflation soll 2023 auf 6,0 Prozent sinken
Auch die Inflation geht laut Jahreswirtschaftsbericht zurück. Sie bleibe im Jahr 2023 zwar weiterhin hoch, aber die Trendwende sei eingeleitet. Nach 7,9 Prozent im Jahr 2022 sinkt die Inflation der Projektion zufolge 2023 auf 6,0 Prozent.
Einzelheiten zum Jahreswirtschaftsbericht erklärt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (GRÜNE) in der hier weiter unten verlinkten Pressekonferenz (ca. ab 15:45 min) sowie in der Erklärung des BMWK.
Steuern: Bundesfinanzminister stellt finanzpolitische Vorhaben 2023 vor
Ebenfalls am Mittwoch hat Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Finanzausschuss seine wichtigsten Vorhaben für das neue Jahr präsentiert. Für Unternehmen relevante Ankündigungen sind u.a. die Schaffung einer „Super-Afa“ im Sinne einer Investitionsprämie und eine Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung.
Zudem kündigte Lindner ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ an. Damit solle der Finanzplatz Deutschland gestärkt werden. Deutschland solle führender Standort für nachhaltige Finanzanlagen werden sowie kleine und mittlere Unternehmen von besseren Finanzierungsmöglichkeiten profitieren.
Alle geplanten Steuervorhaben des Finanzministers findest du in der Meldung von bundestag.de.
Exportwirtschaft: Unterstützung für KMU bei Small Ticket-Finanzierungen
BMWK und BMF haben sich auf ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung geeinigt, mit dem die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) ergänzt werden. Demnach soll für kleinvolumige Exportgeschäfte unterhalb von 10 Mio. EUR in Zukunft eine Forfaitierungsgarantie des Bundes eingeführt werden. Es handele sich hierbei um eine für die Banken vereinfachte Form der Exportfinanzierung, welche den beteiligten exportorientierten KMU spürbare Liquiditätsspielräume verschaffen soll. Wie das genau funktioniert, erklärt das BMWK.
Rechtsticker: Photovoltaikanlagen, Stille Gesellschafter, Gewinnabführungsvertrag, Aushangpflicht, Grundsteuer
Die Rechtsexperten von HAUFE widmen sich in dieser Woche einer Vielzal an steuerlich und juristisch relevanten Themen, die dich interessieren könnten:
Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle: Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen läuft nur noch bis zum 31.1.2023. Dem Vernehmen nach liegt aber erst knapp die Hälfte der Erklärungen bei den Finanzverwaltungen vor. Der BStBK-Präsident fordert jetzt eine Fristverlängerung bis zum 31.5.2023.
Aushangpflichtige Gesetze für Arbeitgeber 2023: Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, zahlreiche Gesetzes- oder Verordnungstexte im Betrieb auszuhängen. Beschäftigte sollen sich ohne großen Aufwand über ihre Rechte und Pflichten informieren können und der Aushang muss stets aktuell sein. Kenne die aushangpflichtigen Gesetze 2023.
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags: Ein Gewinnabführungsvertrag erfordert nach einem Urteil des FG Köln, dass die darin begründete Verpflichtung zur Abführung des Gewinns auch tatsächlich innerhalb angemessener Zeit durchgeführt wird. Allein die Buchung einer Verbindlichkeit sei keine Abführung des ganzen Gewinns an den Organträger, fehle es am Geldfluss. Ein Gewinnabführungsvertrag muss nicht nur auf mindestens 5 Jahre abgeschlossen, sondern während seiner gesamten Geltungsdauer auch durchgeführt werden (§ 17 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 KStG).
Familienangehörige als stille Gesellschafter: Soll ein Familienangehöriger an einem Unternehmen wirtschaftlich partizipieren, ohne tatsächlich auch an diesem beteiligt zu sein, bietet sich regelmäßig die Beteiligung in Form einer sog. stillen Gesellschaft an. Erfahre, wodurch eine typisch stille Beteiligung bzw. eine a-typisch stille Beteiligung gekennzeichnet sind und welche Besonderheiten bei der stillen Beteiligung eines Kindes gelten.
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen: Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Die Finanzverwaltung hat am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, aus dem sich nun erste Hinweise auf die Anwendung des Nullsteuersatzes in der Praxis ergeben.