Checkliste: Erfolgreich als Friseur gründen
Du suchst Businessplan Vorlagen und Muster?
Bevor du Scheren, Rasierer und Pinsel schwingen darfst, gilt es Schritt für Schritt alle gründungsrelevanten Faktoren zu checken, einen soliden Businessplan zu erstellen sowie perspektivische Umsätze als Teil deines Finanzplans zu ermitteln. Wir geben dir einen Überblick der wichtigsten Schritte von Geschäftsidee bis Gewerbeanmeldung. Diese können grob in folgende drei Kategorien eingeordet werden:
- 1. Gründerprofil: Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen?
- 2. Businessplan: Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?
- 3. Finanzplanung: Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?
Diese drei Gründungskategorien beinhalten je nach Gründerperson und Geschäftsidee unterschiedliche Ausprägungen.
Der Friseurberuf ist ein Handwerk, das bei selbstständiger Ausübung sowie Ausbildung von Dritten eine abgeschlossene Meisterausbildung erfordert. In Ausnahmefällen kann hierauf verzichtet werden. Dies gilt immer dann, wenn du entweder ersatzweise einen qualifizierten Friseur-Meister in leitender Funktion beschäftigst oder aber in Fällen eines eingeschränkten Angebotsspektrums bzw. als mobiler Dienstleister. Grundsätzlich müssen selbstständige Friseure also eine der folgenden Qualifikationen aufweisen:
- Meisterbrief: Wird nach erfolgreich abgeschlossener Meisterausbildung und -prüfung erteilt.
- Meister wird angestellt: Ersatzweise kann ein Friseurmeister als Salonleiter angestellt werden.
- Vorlage einer Ausübungsberechtigung nach §7 HwO: Gilt immer dann, wenn du eine bestandene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk nachweisen kannst, über mindestens 6 Jahre Berufserfahrung verfügst (4 Jahre davon müssen in leitender Stellung absolviert worden sein) sowie wenn du nachweisen kannst, dass du über die im Friseurhandwerk notwendigen handwerklichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse verfügst. (Diese sind bei Nichtvorlage ggf. über Fachlehrgänge bei der Handwerkskammer zu erwerben. Kostenfaktor: circa 1.000 Euro)
- Ausnahmebewilligung nach §8 HwO: Mobile Friseurdienstleister als auch jene, die ohne die geforderten Qualifikationen z.B. als Herrenfriseur oder mit einem Beautysalon tätig sind, können auf Anfrage an die Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung erhalten. Diese wird für "einfache Tätigkeiten" bzw. nicht "wesentliche Friseurtätigkeiten" erteilt. Dazu zählen z.B. Flechtfrisuren oder Extensions für besondere Anlässe. Als Orientierungskriterien für die Bewilligung gelten: Du hast deine Kenntnisse in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten erwerben können. Es handelt sich nicht um Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein hauptsächlicher Teil der Friseurausbildung sind, auch wenn sie eine längere Anlernzeit als 3 Monate verlangen. / Es sind Tätigkeiten, die sich nicht aus dem Friseurgewerbe entwickelt haben. / Es dürfen außerdem nicht viele "einfache Tätigkeiten" zusammen ausgeübt werden, so dass sie in Summe einen wesentlichen Teil des Friseurhandwerks ausmachen würden.
Bevor du dein Gewerbe anmelden kannst, muss du dir überlegen, mit welcher der möglichen Rechtsformen in Deutschland du gründen willst.
Als Sologründer ohne Partner bietet sich die einfachste und kostengünstigste Gründungsform als Einzelunternehmen an. Willst du im Verbund mit Anderen gründen, steht im Fall der Personengesellschaften die GbR zur Wahl. Beachte in beiden Fällen die komplett private Haftung.
Unter den Kapitalgesellschaften ist das Modell der GmbH sowohl unter den initialen Voraussetzungen (Einlage von mindestens 25.000 EUR Stammkapital) als auch im Hinblick auf die perspektivischen Umsätze deines Salons selten lukrativ. Eine Alternative kann die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sein, die du bereits mit 1 Euro Stammkapital gründen kannst. Erst in Folge deines Geschäftsbetriebs verbleibt ein Viertel deines Gewinns im Unternehmen und zwar solange, bis das Stammkapital von 25.000 Euro aufgebaut ist.
Der Vorteil einer Kapitalgesellschaft liegt in der Beschränkung der Haftung auf dein Firmenvermögen. Du musst gleichzeitig jedoch mit erhöhten Gründungskosten (Eintragung Handelsregister) rechnen und eine Doppelte Buchführung sowie das Erstellen einer Jahresbilanz vornehmen.
Hast du dich für eine Rechtsform entschieden, musst du dein Gewerbe in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eintragen sowie eine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Im Fall einer Kapitalgesellschaft besteht zudem die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister. Die Gebühren schwanken je Kommune für die Gewerbeanmeldung zwischen 15 und 65 Euro. Für den Eintrag ins Handelsregister muss mit circa 200 Euro gerechnet werden.
Die Anmeldung deines Salons beim Finanzamt erfolgt anschließend automatisch durch den Austausch der Behörden untereinander und du erhältst zeitnah deine Steuer-ID. Überlege dir, wie schnell du dein Business hochfahren willst und welche Umsätze du anvisierst (Stichwort: Gründen im Nebenerwerb). Insbesondere mobile Friseurdienstleister können u.U. von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Ebenfalls verpflichtend ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Sie ist Träger deiner gesetzlichen Unfallversicherung und erlässt Unfallverhütungsvorschriften für das Gewerbe, an die du dich halten musst. Dein monatlicher Beitrag bemisst sich anhand deines Gehalts und dem deiner Mitarbeiter.
Als Gründer und Betreiber eines stationären Friseurgeschäfts in Selbständigkeit, musst du baurechtliche Vorgaben erfüllen. Insbesondere dann, wenn du Immobilien nutzt, welche zuvor noch keiner derartigen Nutzung unterstanden. Am besten erkundigst du dich bei deiner zuständigen Bauaufsichtsbehörde, welche Anforderungen an deinen Standort gestellt werden. Grundsätzlich gilt:
- Ausreichende Belüftung sicherstellen: Deine Räume müssen immer gut belüftet sein. Dies kann durch natürliche Querlüftung oder durch eine raumlufttechnische Anlage erfolgen.
- Pausenraum bereitstellen: Deine Mitarbeiter brauchen einen leicht zugänglichen Pausenraum, in dem keine Chemikalien wie Haarfärbemittel aufbewahrt werden dürfen.
- Umkleideraum bereitstellen: Soll spezielle Arbeitskleidung getragen werden, müssen geschlechtergetrennte Umkleideräume vorhanden sein.
- Toiletten separieren: Es müssen abgetrennte Toilettenräume mit Waschbecken vorhanden sein.
Es muss nicht immer eine grundlegende Existenzgründung eines eigenen Friseurunternehmens sein. In Deutschland herrscht Unternehmer- und insbesondere Nachfolger-Mangel. Die Vorteile einer Geschäftsübernahme im Friseurhandwerk sind folgende:
- fertig ausgestattete Räumlichkeiten
- eingespieltes Personal
- vorhandene Geschäftszahlen
- etablierter Kundenstamm
Für eine Übernahme solltest du dir einen externen Berater mit Kenntnissen der Branche sein. Dies kann auch ein Steuerberater sein, der mit dir die Geschäftszahlen und das Anlageverzeichnis der Geschäftsausstattung überprüft. Meist richtet sich der Übernahmepreis nach den letzten Jahresumsätzen, multipliziert mit einem Faktor, der je nach Standort abweichen kann.
Bevor du einen Kaufvertrag unterschreibst, solltest du von deiner Bank eine fest vereinbarte Zusage für die Finanzierung haben. Die Abhängigkeit des Kaufes von der Finanzierung solltest du auch in dem Übernahmevertrag formulieren, falls es sich die Bank doch anders entscheidet.
Neben der Übernahme, kannst du dich auch einem Franchise anschliessen. Als Franchisenehmer übernimmst du das markterprobte Friseurkonzept eines Franchisegebers. Hierzu solltest du dich genau über die Eigenheiten des Franchise und die am Markt verfügbaren Franchisesysteme informieren.
Der Vorteil der Gründung eines Friseurgewerbes mit einem Franchising ist das fertige Geschäftsmodell, die Unterstützung des Franchisegebers und seiner schon vorhandenen Partner. Eine bekannte Franchise-Marke, macht dir das Marketing mit der Neukundenakquise und Personalgewinnung einfacher.
Der wichtigste Schritt im Rahmen deiner Existenzgründung ist die Erstellung deines persönlichen Businessplans. Durch seine allgemeingültige Struktur wirst du dich mit allen wichtigen Inhalten deiner Gründung und dem Betrieb deines Friseurbusiness intensiv auseinandersetzen.
Dein Businessplan gibt dir Auskunft über die Tragfähigkeit deiner Friseuridee. Kannst du die Rentabilität deines Konzeptes nach einer gewissen Anfangsphase nicht dokumentieren, musst du an den einzelnen Punkten deines Businessplan solang schrauben, bis dies der Fall ist.
Der fertige Businessplan dient in erster Linie dir persönlich als Leitfaden für deinen Gründungsprozess und im Verlauf auch deines Soll/Ist Vergleiches. Dein Businessplan Friseursalon kann auch als Basis für extra Businesspläne zu Finanzierungen, Fördermittel oder Wettbewerbe herangezogen werden.
Im Friseurhandwerk kannst du dich eines nützlichen Hilfsmittels zur Kalkulierung deiner Umsätze bedienen. Es hilft dir nicht nur kostendeckend zu arbeiten, sondern auch sukzessive deine Mitarbeiter zu motivieren. Gerade im unbestrittenen Niedriglohnbereich der Friseurbranche sind solide ermittelte Kennzahlen zu Soll-Umsatz und Umsatzbeteiligung ein gutes Argument in Lohnverhandlungen. Darüber hinaus hast du am Ende einer Jahres-Soll-Umsatz-Berechnung immer deine Zielzahlen im Blick.
Für die Berechnung gehst konkret wie folgt vor:
- Jahres-Soll-Umsatz deines Salons planen und berechnen: Der Soll-Umsatz (Mindestumsatz) ist der Umsatz, den dein Salon im Jahr erwirtschaften muss, um alle Kosten einschließlich Privatentnahmen zu decken. Der Soll-Umsatz folgt deiner individuellen Kostenstruktur. Er setzt sich zusammen aus Gemeinkosten, Personalkosten, Wareneinsatz und deinem geplanten Gewinn.
- Berechnung des monatlichen Soll-Umsatzes deines Salons: Im zweiten Schritt musst du den zu erwirtschaftenden Brutto-Soll-Umsatz pro Monat berechnen. Hinweis: Es wird aufgrund von durchschnittlicher Abwesenheit wegen Krankheit oder Urlaub mit im Schnitt 10 Monaten pro Jahr (an insgesamt circa 210 Arbeitstagen) gerechnet. Dein bereits ermittelter Jahres-Soll-Umsatz wird also durch die Zahl 10 geteilt. Im Ergebnis erhältst du den perspektivischen Monatsumsatz des Salons auf der Basis der 10-Monate-Regel.
- Ermittlung des Lohnfaktors in deinem Salon: Anschließend teilst du diesen rechnerischen Monatsumsatz durch die monatliche Bruttolohnsumme aller Mitarbeiter, die den Umsatz erwirtschaften sollen. Dazu zählen nur vollwertige Mitarbeiter, nicht jedoch Auszubildende, Rezeptionisten oder Aushilfskräfte ohne eigenen Kundenstamm. Im Ergebnis erhältst du den individuellen Lohnfaktor in deinem Salon. Dieser pendelt sich in der Regel zwischen 3 und 4 ein.
- Monats- und Tages-Soll-Umsätze für deine Mitarbeiter errechnen: Hast du den Lohnfaktor in deinem Salon ermittelt, kannst du die individuellen Monats-Soll-Umsätze für jeden Mitarbeiter errechnen, die dieser erwirtschaften muss, damit du mindestens kostendeckend arbeiten kannst. Hierzu multiplizierst du den durchschnittlichen Brutto-Monatslohn jedes Mitarbeiters mit dem errechneten Lohnfaktor. Diesen Wert bzw. diese Rechnungslegung kannst du dann auf verschiedene Gewinnszenarien optimieren.
- Praktisches Beispiel für deine Soll-Berechnung: Deine Mitarbeiterin verdient 1.500 Euro brutto pro Monat. Bei einem Lohnfaktor 3 müsste sie einen durchschnittlichen Monatsumsatz von mindestens 4.500 Euro erzielen, um dein Soll zu erfüllen: 1500 x 3 = 4500. Teilt man diesen Wert durch 21 Arbeitstage (unter Berücksichtigung von Abwesenheit durch Krankheit oder Urlaub) ergibt sich ein Tages-Soll von rund 214 Euro für jeden Anwesenheitstag: 4500 : 21 = 214,29.
Ein Friseurgeschäft zu eröffnen oder zu übernehmen und dann zu leiten, ist mit umfangreichen Kostenpositionen verbunden. Damit du nicht den Überblick verlierst und eine verlässliche Größe für deine Berechnungen des Jahres-Soll-Umsatzes ermittelst, musst du bereits im Vorfeld realistische Zahlenwerte für deine wichtigsten Ausgaben kennen.
Ausstattung, Miete einschließlich Kaution, Gründungskosten sowie Personalkosten sind die maßgeblichen Posten einer Kalkulation zu Beginn deiner Gründung. Hinzu kommen Versicherungen (Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, etc.) sowie monatliche Betriebs- und Materialkosten. Beiträge für die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft müssen ebenfalls abgeführt werden. Im Tagesgeschäft solltest du ausserdem auf die Hilfe eines Steuerberaters vertrauen.
Je nach Ausbildungsgrad werden weitere Kosten für den Nachweis einer Ausübungsberechtigung fällig. Für den Erwerb des Meistertitels musst du mit mehreren tausend Euro rechnen. Der Erwerb einer Ausübungsberechtigung nach §7 HwO schlägt immer noch mit circa 1.000 Euro zu Buche.
Nach der Gründung fallen ausserdem Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung, Telefon und Instanthaltungskosten für die Immobilie, die Geschäftsausstattung und kleinere Betriebsmittel wie Scheren, Kämme, Klammern, Handtücher, Rasierer, usw. an.
Als Gründer im Friseurhandwerk hast du viele Anfangsinvestitionen zu stemmen. Dabei solltest du dein Eigenkapital schonen und dich nach einer alternativen Finanzierung umschauen.
Es gibt als Exitenzgründer und junges Unternehmen auch im Friseurbereich gibt es jede Menge Fördermittel.
Das erste Förderinstrument, welches du auf dem Weg in deine Selbständigkeit nutzen kannst, ist das Meister-BAföG. Dieses kannst du noch als Friseurgeselle für deine Ausbildung zum Meister beantragen. Die besten Absolventen und Durchstarter, die innerhalb von drei Jahren nach dem Meisterabschluss einen Friseursalon eröffnen und hier Mitarbeiter und Azubis beschäftigen, profitieren ausserdem von einem Teilerlass des Ausbildungsdarlehens.
Gleichzeitig stehen Gründer im Friseurhandwerk alle Mittel der Gründungsfinanzierung offen. Insbesondere dar KfW Gründerkredit Startgeld und KfW Gründerkredit Universell sind für Unternehmensgründungen relevante Finanzierungsform. Solltest du aus einer bestehender Arbeitslosigkeit heraus einen mobilen Service oder einfache Friseurtätigkeiten anbieten wollen, kannst du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen.
In einigen Bundesländern unterstützt der Staat deine Gründung bzw. Übernahme eines Friseurgeschäfts mit einem besonderen Zuschuss. Sofern du einen Meisterbrief vorweisen kannst und noch nicht handwerklich selbstständig agiert hast und bereit bist, 15.000 Euro zu investieren sowie Arbeitsplätze zu schaffen, dann kannst du von der jeweiligen Landesregierung mit einer Meistergründungsprämie gefördert werden.
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