Selbständig mit eigener Bar: Das müssen Sie bei der Gründung beachten

Ob klassische Cocktail-Bar, Rooftop-Lounge oder gemütliche Kiezkneipe - der Traum von einer Selbständigkeit im Gastgewerbe ist nach wie vor beliebt. Dennoch scheitern circa 60% der Jungunternehmer in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Die häufigsten Ursachen sind zu optimistische Umsatzerwartungen bei geringer Eigenkapitalquote. Ein solider Businessplan mit realistischen Kennzahlen ist deshalb das A und O einer erfolgreichen Gründung. Wir geben Ihnen einen Überblick aller relevanten Dokumente, die Sie vor der Eröffnung Ihrer Bar den Behörden vorlegen müssen.

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Erfolgreich gründen als Barkeeper oder Barmeister
»Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whiskey voraus sein.« (Humphrey Bogart)

Insbesondere im Zuge der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist ein vollständiger und schlüssiger Businessplan Ihr Ausweisdokument vor den behördlichen Entscheidungsträgern. Achten Sie auf Vollständigkeit und vermeiden Sie klassische Fehler.

Businessplan Bar: Diese Punkte müssen enthalten sein

Bartenderness

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Konzessionen und Genehmigungen

Egal, ob Sie eine neue Bar eröffnen oder ein bestehendes Konzept weiterführen, in beiden Fällen ist die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis erforderlich. Nur nach erteilter Konzession dürfen Sie den Barbetrieb aufnehmen. Ihre zuständige Stadtverwaltung oder Gemeinde prüft hierfür Ihre persönlichen und fachlichen Voraussetzungen und erteilt die Konzession nach Vorlage folgender Unterlagen:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erteilt durch Einwohnermeldeamt oder online durch das Bundesamt für Justiz)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt durch das Finanzamt
  • Bescheinigung des Gesundheitsamts über die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Gaststättenunterrichtung (§4 Gaststättengesetz) der Industrie- und Handelskammer (IHK) sofern Sie über keine gastronomische Ausbildung verfügen, die noch nicht zu lange zurückliegt; Erkundigen Sie sich nach den in Ihrem Bundesland jeweils geltenden Bedingungen
  • Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag Ihrer Standort-Immobilie (Freigabe des Grundrisses durch das zuständige Bauaufsichtsamt muss beigefügt werden)

Sollte Ihre Bar einen Außenbereich haben, müssen Sie hierfür einmalig eine erweiterte Gaststättenerlaubnis beantragen und für jede kommende Saison eine neue Sondernutzungserlaubnis.

Rechtsform und Steuern

Gründen Sie allein, empfiehlt sich aus Haftungsgründen die Wahl einer GmbH (die sogenannte 1-Mann-GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG). In beiden Gesellschaftsformen ist die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzt. Gründen Sie im Team, haben Sie weitere Möglichkeiten, Ihre Rechtsform zu wählen. Denkbar sind

  • Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG sowie
  • Kapitalgesellschaften wie GmbH, Limited, UG oder die AG

Wenn Sie eine Rechtsform gewählt haben und das Ordnungsamt die Gaststättenkonzession erteilt hat, können Sie Ihren Betrieb als Gewerbe anmelden. Das Gewerbeamt informiert im Zuge der Anmeldung alle weiteren für Sie wichtigen Behördenpartner. Dazu zählen

  • Finanzamt
  • statistisches Landesamt,
  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
  • zuständiges Amtsgericht
  • Gewerbeaufsichtsamt

Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten Sie, nachdem Sie das Formular zur steuerrechtlichen Erfassung ausgefüllt haben. Das Finanzamt schickt Ihnen das Formular automatisch zu und fragt wichtige Kennzahlen ab (Gründungsdatum; Umsatzerwartung). Die USt.-ID weist die Steuerpflicht Ihres Unternehmens aus und muss auf Rechnungen und im Impressum Ihre Website sichtbar sein.

Mit Einstellung Ihrer ersten Mitarbeiter müssen Sie Ihr Unternehmen ebenfalls bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden, um eine Betriebsnummer zu erhalten. Der Antrag ist ausschließlich online zu stellen.

Je nach Ausrichtung als Bar mit Musik/Radio und/oder Fernsehübertragungen sind Sie als Bar-Betreiber GEZ- und GEMA-gebührenpflichtig und müssen Ihre Bar hier ebenfalls bei der zuständigen Stelle erfassen lassen. Die geltenden Gebühren sind online einsehbar.

Wie bereits erwähnt sind für selbständige Barkeeper und Barmeister im Rahmen der Erteilung einer Gaststättenkonzession persönliche und fachliche Vorbedingungen festgelegt, die Sie dokumentieren müssen. Darüber hinaus gelten keine gesetzlichen Vorgaben an die fachliche Ausbildung. In Ihrem eigenen Interesse und mit Blick auf die Mitbewerbersituation sollten Sie entweder über eine gastronomische Ausbildung verfügen oder die von IHK und privaten Trägern angebotene Weiterbildung als Barkeeper vorweisen können.

Kaufmännisches Geschick bzw. ein Interesse an Zahlen und Kalkulationen sind maßgeblich für eine effektive Preisgestaltung, Umsatz- und Finanzplanung. Nutzen Sie hier die Möglichkeit kompetenter Beratung in unternehmerischen Fragen und sichern Sie sich die Unterstützung staatlicher Förderprogramme.

Sie sollten außerdem dienstleistungsorientiert und belastbar sein, um das fordernde Tagesgeschäft als Gastronom bewältigen zu können.

Folgende Darlehen und Zuschüsse können Sie in Abhängigkeit der Vorbedingungen für Investitionsmittel beantragen:

Eine solide Finanzplanung als Teil Ihres Businessplans ist für die Bewilligung maßgeblich.

Verdienstmöglichkeiten

Während angestellte Barkeeper je nach Qualifikation und Erfahrung zwischen 1500 und 3000+ EUR brutto Monatsgehalt verdienen können, schwankt das Geschäftsführergehalt bzw. das prinzipielle Einkommen als selbständiger Barkeeper oder Barmeister. Oftmals überschätzen Gründer im Rahmen Ihrer Finanzplanung die zu erwartenden Umsätze. Wenn der gewünschte Besucherstrom zunächst ausbleibt und nicht genügend Eigenkapital den Rücken freihält, kann der Traum von der eigenen Selbständigkeit schnell existenzbedrohend werden. Eine solide Finanzplanung für die ersten drei Jahre mit realistischer Umsatzerwartung unter Einbeziehung aller Gründungs- und laufenden Kosten geben Ihnen Planungssicherheit. Rechnen Sie verschiedene Szenarien durch unter Berücksichtigung auch schwacher Quartalszahlen. Vergleichen Sie die Preise, die Ihre unmittelbaren Konkurrenten aufrufen und Sie erhalten eine ungefähre Vorstellung der zu erwartenden Einnahmen.

Absicherung

Folgende Versicherungen sind für Ihren Barbetrieb außerdem unerlässlich:

  1. Betriebshaftpflicht-,
  2. Inhalte- und
  3. Gewerberechtsschutzversicherung

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) anmelden und Mitglied werden, damit die gesetzliche Unfallversicherung greift. Sie selbst können sich freiwillig bei der BGN versichern lassen, automatisch geschieht dies jedoch nicht.

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