Der Mikromezzaninfonds Deutschland im Fördermittel-Check
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Der Mikromezzaninfonds-Deutschland ist ein Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und fördert Beteiligungen an Existenzgründer, sowie junge und kleine Unternehmer. Die Mittel des Fonds stammen aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und wurden im Herbst 2013 aufgelegt.
Ziel des Programms ist es, das wirtschaftliche Eigenkapital Ihres jungen Unternehmen zu erhöhen und so den Zugang zu einer nachhaltigen Finanzierung zu verbessern. So kann die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmen gestärkt und Arbeitsplätze langfristig gesichert werden.
Neben dem ERP-Gründerkredit - Startgeld und dem Mikrokredit gehört der Mikromezzaninfonds-Deutschland zu den wenigen Förderprogrammen, die sich direkt an Kleinunternehmen richten. Der Unterschied: Bei dem Mikromezzaninfonds handelt es sich um eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Sowohl beim ERP Gründerkredit - Startgeld als auch bei dem Mikrokredit handelt es sich um reine Darlehen. Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Eine Beteiligung durch den Mikromezzaninfonds wird von Banken als Eigenkapital gewertet und erhöht somit die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens. Somit erhöht sich die Chance einen Kredit von Banken und Sparkassen zu erhalten.
Die enge Zusammenarbeit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) mit den, in den Bundesländern, ansässigen Bürgschaftsbanken erhöht zusätzlich die Möglichkeit, im Anschluss an die Förderung, einen Kredit bei der Bank zu erhalten.
Die Vorteile des Mikromezzaninfonds im Überblick:
- Die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis erhöht sich.
- Das Rating verbessert sich.
- Die Konditionen laufender Kredite können sich verbessern.
- Die Chance auf neue Kredit wird verbessert.
- Es sind keine Sachsicherheiten notwendig.
Gefördert werden Existenzgründungen, sowie kleine und junge Unternehmen. Bevorzugt werden folgende Zielgruppen:
- Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden,
- Unternehmen, die von Frauen geführt werden,
- Unternehmen, die ausbilden,
- Unternehmen, die von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet werden,
- Gewerblich orientierte Sozialunternehmen oder umweltorientierte Unternehmen.
Ausgeschlossen von der Förderung durch den Mikromezzaninfonds sind Unternehmen, die sich bei Antragstellung in Schwierigkeiten befinden oder Unternehmen bei denen es sich um einen Sanierungsfall handelt.
Mit einer maximalen Beteiligungshöhe von 50.000 Euro, erfolgt die Förderung als Stille Beteiligung. Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital. Damit nimmt der Kapitalgeber kein Stimm- und Einflussrecht wahr. Die Förderung erfolgt bei einer Laufzeit von 10 Jahren und - anders als bei anderen Programmen - einer Tilgung ab dem 7. Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Vorteil der späten Tilgung ist eine höhere Zahlungsfähigkeit der Unternehmen.
Wie sehen die Konditionen aus?
- eine jährliche Verzinsung von 8%
- eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,5% in Höhe der Einlage
- eine variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% p.a.
- Sachsicherheiten sind nicht notwendig.
Die Antragstellung erfolgt bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland, in dem die Investition erfolgt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner für Ihr Bundesland:
- Baden-Württemberg: MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft BadenWürttemberg GmbH: http://www.mbg.de/
- Bayern: BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH: http://www.baybg.de/
- Berlin und Brandenburg: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH: http://www.mbg-bb.de/
- Bremen: Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH: http://www.bug-bremen.de/
- Hamburg: BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH: http://www.btg-hamburg.de/
- Hessen: MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen: http://www.mbg-hessen.de/
- Mecklenburg-Vorpommern: MBMV Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MecklenburgVorpommern: http://www.buergschaftsbank-mv.de/
- Niedersachsen: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH: http://www.mbg-hannover.de/
- Nordrhein-Westfalen: Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft: http://www.kbg-nrw.de/de/home
- Rheinland-Pfalz: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz (MBG): http://www.bb-rlp.de/mbg/
- Saarland: Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH: http://www.kbg-saar.de/
- Sachsen: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH: http://www.mbg-sachsen.de/
- Sachsen-Anhalt: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH: http://www.bb-mbg.de/
- Schleswig-Holstein: MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH: http://www.mbg-sh.de/
- Thüringen: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH: http://www.mbg-thueringen.de/
Die Antragsunterlagen können Sie auf der Website des Mikromezzaninfonds-Deutschland herunterladen.