Neue Steuergesetze: Digital, fair, einfach?
Automatisiere deine Buchhaltung mit dem Marktführer Lexoffice
Das Steuerfortentwicklungsgesetz sowie das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurden am 24. Juli 2024 vom Bundeskabinett beschlossen.
Steuererleichterungen und Bürokratieabbau
Die Gesetze zielen u.a. darauf ab, Selbständigen und kleinen Unternehmen steuerliche Erleichterungen zu bieten, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen sowie verschiedene steuerrechtliche Anpassungen vorzunehmen.
Im Folgenden findest du die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen im Überblick:
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter in Kraft.
Die Grenze für die Bildung eines Sammelpostens wurde erhöht:
- Neue Schwellenwerte: Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 800 EUR und 5.000 EUR (vorher 250 EUR bis 1.000 EUR) können in einen Sammelposten aufgenommen werden.
- Abschreibungsdauer: Die Auflösung dieses Sammelpostens erfolgt nun über drei Jahre statt wie bisher über fünf Jahre.
Insbesondere Selbständige und kleine Unternehmen, die viele kleinere Anschaffungen tätigen, profitieren von einer Vereinfachung der Verwaltung und Buchführung,
Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird ebenfalls angepasst. Für Güter, die zwischen dem 31. Dezember 2024 und dem 1. Januar 2029 angeschafft werden, gilt:
- AfA-Satz: Erhöhung auf das 2,5-fache (vorher 2-fache) der linearen Abschreibung, maximal jedoch 25 % (vorher 20 %).
Diese Maßnahme soll Investitionen anregen, indem sie höhere Abschreibungen in den ersten Jahren ermöglicht.
Um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen und die Steuerlast für kleinere und mittlere Einkommen zu senken, werden die Grundfreibeträge angehoben*:
Veranlagungszeitraum 2024 (neu)
- Grundfreibetrag: 11.784 EUR (alt: 11.604 EUR)
- Kinderfreibetrag: 6.612 EUR (alt: 6.384 EUR)
Veranlagungszeitraum 2025
- Grundfreibetrag: 12.084 EUR
- Kinderfreibetrag: 6.672 EUR
Veranlagungszeitraum 2026
- Grundfreibetrag: 12.336 EUR
- Kinderfreibetrag: 6.828 EUR
* Die Erhöhungen sollen sicherstellen, dass das Existenzminimum nicht durch Einkommensteuer belastet wird und die Steuerprogression gemildert wird. Die Beträge für Grund- und Kinderfreibetrag können sich im Herbst nach dem Progressionsbericht noch ändern.
Bis zum 1. Januar 2030 sollen die Steuerklassen III und V durch das sogenannte „Faktorverfahren“ ersetzt werden, um die Lohnsteuer gerechter zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern zu verteilen. Dank der Digitalisierung verspricht dieses Verfahren mehr Effizienz und Einfachheit.
Das neue Faktorverfahren hat zudem den Vorteil, dass es alle familiären Konstellationen, einschließlich Alleinverdiener-Ehen, fair berücksichtigen soll.
Faktorverfahren statt der Steuerklassen 3 und 5
Faktorverfahren Definition:
Ab dem 1. Oktober 2029 wird für alle Ehegatten und Lebenspartner, die bisher die Steuerklassen III/V genutzt haben, automatisch ein Faktor berechnet. Dieser basiert auf den bis zum 28. Februar 2029 übermittelten Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen.
Es gibt wichtige Neuerungen in der Abgabenordnung, die insbesondere gemeinnützige Körperschaften betreffen:
- Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung: Die Verpflichtung, Mittel zeitnah zu verwenden, entfällt, wodurch die Verwaltung vereinfacht wird.
- Politische Betätigung: Gemeinnützige Organisationen dürfen sich künftig auch zu tagespolitischen Themen äußern, sofern dies gelegentlich und im Rahmen ihrer gemeinnützigen Zwecke erfolgt.
Hinweis: Die Finanzverwaltung wird anhand der vorhandenen Aufzeichnungen prüfen, ob die Körperschaft gemeinnützig tätig ist und wie sie ihre Mittel verwendet. Die allgemeinen Grundsätze der Gemeinnützigkeit, insbesondere der Grundsatz der Ausschließlichkeit nach § 56 AO, bleiben weiterhin gültig.
Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen
Es wird erneut versucht, eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einzuführen, ähnlich wie bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (gemäß §§ 138d bis 138h AO). Diese Maßnahme wurde zuvor im Vermittlungsausschuss gestrichen. Die Erfolgsaussichten im Bundesrat sind laut Steuerexperten unsicher.
Der Anwendungszeitpunkt soll mindestens ein Jahr im Voraus per BMF-Schreiben bekannt gegeben werden, spätestens bis Ende 2028, wenn das Gesetz 2024 in Kraft tritt.
Was bedeutet die Erhöhung der GWG-Grenze für mich als Selbständiger?
Die Erhöhung der GWG-Grenze auf 800 EUR ermöglicht es, mehr Anschaffungen direkt als Aufwand abzuschreiben, was die Steuerlast in dem Jahr der Anschaffung mindert und die Steuererklärung vereinfacht.
Wie wirkt sich die degressive AfA auf meine Steuererklärung aus?
Durch die degressive AfA kannst du in den ersten Jahren nach Anschaffung eines Wirtschaftsguts höhere Abschreibungen geltend machen, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt.
Welche Auswirkungen hat die Erhöhung des Grundfreibetrags?
Der Anstieg des Grundfreibetrags bedeutet, dass ein größerer Teil deines Einkommens steuerfrei bleibt. Dies senkt die Steuerlast insbesondere für kleine und mittlere Einkommen.
Wie ändern sich die Regelungen für gemeinnützige Körperschaften?
Gemeinnützige Körperschaften müssen nicht mehr zwingend ihre Mittel zeitnah verwenden, was ihnen mehr Flexibilität gibt. Zudem können sie sich zu tagespolitischen Themen äußern, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Bild-Urheber:
iStock.com/elenaleonova