Neue Käuferschutzbestimmungen von PayPal für Crowdfunding
In der Vergangenheit kam es in mehreren Fällen zu Problemen mit Crowdfunding im Zusammenhang mit dem Zahlungsdienstanbieter PayPal. Bei einigen erfolgreichen Corwdfunding-Kampagnen hatte sich PayPal geweigert, die entsprechenden Gelder an das entsprechende Unternehmen auszuzahlen. PayPal tat das, um sich vor eventuellen Forderungen seitens der Investoren zu schützen, sollte des Crowdfunding-Unternehmen seine Versprechen nicht einhalten können.
Aufgrund der Käuferschutzbestimmungen von PayPal hätten Geldgeber nämlich das Recht, bei Nichtlieferung (also dem Scheitern der Produktentwicklung oder Produktproduktion) ihr Kapital von PayPal zurückzufordern. Somit hätte der Zahlungsanbieter indirekt für das Crowdfunding gehaftet. unternehmenswelt.de berichtet über diesen Fall (zum Beitrag).
Nachdem PayPal für sein verhalten von vielen Seiten starker Kritik ausgesetzt war, kündigte das Unternehmen an, seine Käuferschutzbestimmungen für das Crowdfunding entsprechend anzupassen. Und das ist jetzt geschehen.
Nach den neuen Käuferschutzbestimmungen können Zahlungen für Crowdfunding-Kampagnen über PayPal abgewickelt werden, wenn die Anbieter offen auf die Risiken des Projektes hinweisen. Es muss ersichtlich sein, dass es keine Garantie dafür gibt, dass das in der Crowdfunding-Kampagne beschriebene Projekt auch in dieser Form umgesetzt wird.
Wie sich die neuen Käuferschutzbestimmungen von PayPal auf das Crowdfunding auswirken, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass es sich PayPal nicht leisten kann, im aufstrebenden Crowdfunding-Markt nicht mit dabei zu sein.