No tricks needed: Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
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Abmahnmissbrauch effektiv verhindern: Trickbetrüger dingfest machen
Insbesondere kleine Unternehmen und Onlineshops werden mit Verabschiedung des neuen Gesetzes am 10. September vor teils existenzgefährdenden Abmahngebühren und Vertragsstrafen bei im Kern Bagatellverstößen geschützt.
Abmahnungen sollen mit Willen der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu einem rechtstreuen Wettbewerb beitragen und nicht zur Generierung von Anwaltsgebühren und Vertragsstrafen missbraucht werden. Die Verringerung finanzieller Anreize, die das neue Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs forciere, sei deshalb ein wirksames Mittel, um missbräuchliche Abmahnungen in Zukunft einzudämmen. Abmahner müssten die Berechtigung einer Abmahnung in Zukunft in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, um ihrerseits finanzielle Risiken zu vermeiden:
„Der Missbrauch von Abmahnungen schadet dem Wettbewerb und vor allem Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen. Durch den nun beschlossenen Gesetzentwurf entziehen wir diesem Geschäftsmodell die Grundlage."
(Bundesjustizministerin Christine Lambrecht)
Kenne deine Rechte: Die Inhalte des neuen Gesetztes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Abmahnungen bei Bagatellverstößen sind nicht länger lukrativ: Es zehrt an den Nerven vieler Unternehmer, wenn Mitbewerber sie wegen angeblicher Verstöße gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten im Internet mürbe zu machen suchen. Die Bundesregierung stärkt dir jetzt den Rücken. Bei Bagatellverstößen z.B. im Zusammenhang mit den Richtlinien der DSGVO oder bei Verstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten, erhalten Abmahner künftig keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung. Auch die Höhe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird im Fall einer erstmaligen Abmahnung begrenzt.
Deine Gegenwehr zahlt sich aus: Diejenigen Unternehmer, die sich gegen missbräuchliche Abmahnungen wehren, stärkt das neue Gesetz ebenfalls. Betroffene können in Zukunft durch die Schaffung mehrerer Regelbeispiele für missbräuchliche Abmahnungen ebensolche leichter darlegen. Du erhältst außerdem einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für deine erforderliche Rechtsverteidigung.
Voraussetzungen für die Anspruchsbefugnis von Abmahnern erhöhen sich: Mitbewerber können Unterlassungsansprüche in Zukunft nur noch geltend machen, wenn sie in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen. Als Mitbewerber verkleidete Trickbetrüger dürfen dich nicht abmahnen. Dazu zählen z.B. Online-Shops mit Fantasieangeboten oder Konkurrenten, die bereits insolvent sind und gar nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen.
Fake-Verbänden wird das Handwerk gelegt: Wie wichtig der neue Beschluss der Bundesregierung ist, zeigt die nicht seltene Praxis unseriöser Wirtschaftsverbände, die einzig zur Erzielung von Einnahmen aus Abmahnungen gegründet wurden. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind in Zukunft nur noch solche Verbände zur Abmahnung anspruchsberechtigt, sofern diese sich – nach Erfüllung bestimmter Anforderungen – auf einer Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eintragen lassen. Die Erfüllung der Anforderungen durch die Wirtschaftsverbände soll durch das Bundesamt für Justiz regelmäßig überprüft werden.
Wahl des Gerichtsstands wird eingeschränkt: Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (sog. fliegender Gerichtsstand vgl. § 32 ZPO) ermöglichte es dem Kläger in der Vergangenheit bei nicht ortsgebundenen Rechtsverletzungen, das für sie passende Gericht selbst zu wählen. Das ist eine Benachteiligung der Beklagten insbesondere im Fall von mutmaßlichen Rechtsverstößen im E-Commerce. In Zukunft gilt deshalb bei Rechtsverletzungen im Internet und im elektronischen Geschäftsverkehr einheitlich der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten (des zuvor Abgemahnten).
Neue Reparaturklausel liberalisiert den Markt für sichtbare Ersatzteile: Das neue Gesetz enthält außerdem eine Ergänzung des Designgesetzes um eine sogenannte Reparaturklausel. Nach dem bisher geltenden Designrecht können Hersteller von komplexen Erzeugnissen, die aus mehreren auseinander- und wieder zusammenbaubaren Bauelementen bestehen (z. B. Automobile), auch für einzelne Bauelemente (z. B. Kotflügel) Designschutz in Anspruch nehmen, sofern das Design neu ist und Eigenart hat. Dadurch konnten "freie" Ersatzteilhändler in der Vergangenheit daran gehindert werden, die entsprechenden Teile ebenfalls – und unter Umständen billiger –zu vermarkten. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird das Recht von Autoherstellern am Design sichtbarer Ersatzteile wie Karosserieteilen, Scheinwerfern und Verglasungen eingeschränkt. Die beschlossene Neuregelung wird auf alle nach Inkrafttreten des Gesetzes angemeldeten Designs anwendbar sein. Hiervon profitieren insbesondere kleine KfZ-Mechatronik und Karosseriebauunternehmen.
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