Kiss the Cook: Checkliste für Gründer mit eigenem Food Truck
Businessplan kostenfrei erstellen

3-Punkte Checkbox zur Gründung mit eigenem Imbiss oder Food Truck
1. Gründerprofil:
Erfülle ich alle notwendigen Voraussetzungen?
2. Businessplan:
Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?
3. Finanzplan:
Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?
1. Gründerprofil: Erfülle ich alle notwendigen Voraussetzungen?
Als Inhaber eines Food Trucks ist es wie bei jeder selbständig ausgeübten Tätigkeit von Vorteil über betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu verfügen. Gründerseminare unterstützen Sie in sämtlichen individuellen Fragen des Gründungsprozesses.
Obwohl es keine gastronomische Ausbildung als verpflichtenden Einstieg für selbständige Food Trucker gibt, kann eine Kochausbildung natürlich nur von Vorteil sein. Gastronomisches Verständnis und eine allgemeine Eignung fordern die Behördern außerdem im Rahmen der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ein, die unter Vorlage folgender Dokumente erteilt wird:
- ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erteilt durch Einwohnermeldeamt oder online durch das Bundesamt für Justiz)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt durch das Finanzamt
- Bescheinigung des Gesundheitsamts über die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
- Gaststättenunterrichtung (§4 Gaststättengesetz) der Industrie- und Handelskammer (IHK) sofern Sie über keine gastronomische Ausbildung verfügen, die noch nicht zu lange zurückliegt; Erkundigen Sie sich nach den in Ihrem Bundesland jeweils geltenden Bedingungen
- Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag Ihres Imbisswagens oder Food Truck
Rechtsform wählen und Gewerbe anmelden
Wenn Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, können Sie alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Angaben bei Ihrem Gewerbeamt machen. Die Mitarbeiter erteilen Ihnen anschließend die für den ausgewählten Standort die Gewerbeerlaubnis und darüber hinaus (bei mobilem überregionalen Betrieb zzgl. Reisegewerbekarte).
Weitere behördliche Anmeldungen vornehmen
Sie müssen bei Bedarf außerdem einen Antrag auf Bewirtung im Freien beim zuständigen Ordnungsamt stellen sowie eine Stellgenehmigung bzw. eine Sondernutzungserlaubnis nach § 16 des Straßengesetzes beantragen, um auf öffentlichen Flächen Kunden zu bewirten.
Steuer ID erhalten
Das Gewerbeamt übermittelt Ihre Daten an das Finanzamt, das sich anschließend zur Erfassung Ihrer Angaben mit Ihnen in Verbindung setzt. Überlegen Sie, inwieweit steuerliche Vorauszahlungen für Sie angesetzt werden sollen oder ob Sie zunächst von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen.
IHK/HWK Mitgliedschaft beantragen
Die Mitgliedschaft in der IHK bzw. HWK ist für Sie verpflichtend. Der zu zahlende jährliche Mitgliedsbeitrag wird sich an Ihrem tatsächlichen Gewinn bemessen.
Versicherungen abschließen
Für Gründer im gastronomischen Bereich ist die „Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe“ (BGN) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig. Darüber hinaus sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen abschließen und selbstverständlich eine umfassende Fahrzeugversicherung inkl. der Absicherung Ihrer Ware im Rahmen einer Inhalteversicherung.
Mitarbeiter anmelden
Sollten Sie bereits zu Beginn Mitarbeiter einstellen, müssen Sie diese ordnungsgemäß bei allen Behörden anmelden und versichern. Für die in der Gastronomie mehrheitlich geringfügig Beschäftigten gelten dabei besondere Vorschriften.
Abrechnung und Buchhaltung einrichten
Abschließend empfiehlt sich die Eröffnung eines Geschäftskontos zur Trennung privater und geschäftlicher Vorfälle. Im Tagesgeschäft müssen Sie außerdem die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben erfüllen. Hierüber hat das Kassengesetz eindeutige Vorgaben an das Betreiben elektronischer Aufzeichnungssysteme gestellt.
Marketing starten
Für mobile Imbisswagen oder Food Truck Betreiber empfiehlt sich ein schnelles tagesaktuelles Medium zur jeweiligen Standortankündigung. Nutzen Sie die volle Bandbreite von Social Media über Facebook oder Twitter. Tools wie Pinterest oder Instagram sind prädestiniert für Food Posts und dort eben Ihre Gerichte.
Nutzen Sie außerdem digitale Plattformen, die Anbieter und Kunden zusammenführen. Craftplaces ist ein digitales Ökosystem, welches mit zahlreichen Lösungen Konsumenten zeigt, wo und wann ihnen mobile Unternehmen zur Verfügung stehen. Mit Craftplaces Business können beteiligte Food Truck Unternehmen außerdem Standorte und Touren bequem pflegen. Diese Informationen stehen mit der Craftplaces API zur freien Verfügung und können via Plug-ins auf Internetseiten bereitgestellt werden. Mittlerweile existiert bereits eine Foodtrucks App. Außerdem wird die Abfrage von Streetfood-Standorten per Amazon Alexa unterstützt.
2. Businessplan: Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?
Überprüfen Sie Ihren Businessplan auf alle wesentlichen Inhalte und vermeiden Sie häufige Fehler. Bedenken Sie, dass der Businessplan maßgebliche Grundlage für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis sein wird.
3. Finanzplan: Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?
Die maßgeblichen Kosten für den Start in Ihre Selbständigkeit summieren sich anhand folgender Posten:
- Fahrzeugkosten inkl. Versicherungen
- Gebühren für Anmeldungen und Genehmigungen
- Kosten für Erstausstattung
Als Branchenrichtwerte können Investitionskosten in Höhe von 20.000 EUR bis über 100.000 EUR angesetzt werden, je nachdem, ob ein Food Truck neu, gebraucht gekauft oder vielleicht sogar geleased werden kann. Auch kann die Funktionalität der Einrichtungsgegenstände mit glatten leicht zu reinigenden Oberflächen zunächst ihren Zweck erfüllen, bevor besondere kostenintensive Designelemente integriert werden.
Entscheiden Sie auch, ob Sie mit einem oder mehreren Food Trucks an den Start gehen wollen. Mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen sind mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer unterwegs. Dies ergab eine erste geschlossene Markterhebung von craftplaces im Jahr 2017. Die restlichen 20 Prozent arbeiten mit zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.
Bund und Länder bieten Gründern eine umfangreiche Palette an Zuschüssen und Darlehen zur Gründungsfinanzierung, die Sie in Anspruch nehmen können.
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