Minijob 2025: Das ändert sich für dich!
Arbeitsvertrag Geringfügige Beschäftigung

Viele Unternehmen nutzen Minijobs, um ihr Team flexibel zu verstärken – ob als Saisonkraft in der Landwirtschaft oder Aushilfe in der Gastronomie. Um sowohl rechtliche Sicherheit als auch finanzielle Vorteile zu gewährleisten, ist ein klar definierter Arbeitsvertrag notwendig. Hier erfährst du alles Wichtige rund um die Regelungen für Minijobs im Jahr 2025.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt eine festgelegte Höchstgrenze nicht überschreitet. Ab dem 1. Januar 2025 liegt diese Grenze bei 556 Euro pro Monat, was einem maximalen Jahresverdienst von 6.672 Euro entspricht. Minijobs können sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden.
Neue Untergrenze für den Midijob-Bereich
Der sogenannte Midijob-Bereich umfasst Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Einkommen, das über der Minijob-Grenze liegt und maximal 2.000 Euro pro Monat beträgt. Aufgrund der Anpassung des Mindestlohns und der damit verbundenen Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab dem 1. Januar 2025 bei 556,01 Euro monatlich.
Welche Vorteile bietet eine geringfügige Beschäftigung?
Arbeitgeber profitieren von einer vergleichsweise geringen Abgabenlast, die insgesamt rund 31 % beträgt. Minijobber selbst zahlen einen reduzierten Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 %, können sich jedoch auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Hinweis: Kurzfristige Minijobs (bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr) sind für Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, während Arbeitgeber lediglich Umlagen für Krankheit, Mutterschutz und die Insolvenzversicherung entrichten.
Befristete oder unbefristete Minijobs?
Die Befristung eines Minijobs ist möglich, wenn ein Sachgrund vorliegt oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf die kurzfristige Beschäftigungsdauer begrenzt ist. Die gesetzliche Höchstdauer für eine kurzfristige Beschäftigung beträgt 3 Monate (bei mindestens 5 Arbeitstagen pro Woche) oder 70 Arbeitstage pro Jahr.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten auch für Minijobber:
- 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
- Während der Probezeit (bis zu 6 Monate): 2 Wochen Kündigungsfrist
Eine längere Betriebszugehörigkeit bedeutet auch verlängerte Fristen, z. B. 1 Monat ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, 2 Monate ab 5 Jahren etc. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten.
Arbeitsvertrag Minijob: Checkliste für Arbeitgeber
Bevor du einen Arbeitsvertrag für einen Minijob abschließt, stelle sicher, dass folgende Punkte geregelt sind:
✔ Maximales Monatsgehalt (556 Euro)
✔ Arbeitszeiten und Tätigkeitsbeschreibung
✔ Urlaubsanspruch
✔ Regelungen zur Kündigung und Probezeit
✔ Abführung der Sozialabgaben und Steuern
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1. Wie hoch ist der Mindestlohn für Minijobber ab 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Dadurch verändert sich die zulässige monatliche Arbeitszeit für Minijobber. Bei einer maximalen Verdienstgrenze von 556 Euro entspricht dies einer Arbeitszeit von etwa 43,4 Stunden pro Monat.
2. Was passiert, wenn der Mindestlohn steigt?
Die Höchstverdienstgrenze für Minijobs ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und wird bei weiteren Erhöhungen entsprechend angepasst. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeit entsprechend begrenzt bleibt.
3. Welche Abgaben müssen Arbeitgeber für Minijobber zahlen?
Arbeitgeber zahlen 2025 eine pauschale Abgabenlast von rund 31 %, bestehend aus:
- 15 % Rentenversicherung
- 13 % Krankenversicherung (sofern keine eigene gesetzliche Krankenversicherung besteht)
- 2 % Pauschalsteuer
- Umlagen für Krankheit, Mutterschutz und Insolvenz
4. Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 20 Tage pro Jahr, bei weniger Arbeitstagen pro Woche reduziert sich dieser anteilig.
Arbeitgeber müssen Minijobber bei der Minijob-Zentrale registrieren, die zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehört. Dafür sind folgende Schritte erforderlich:
- Betriebsnummer beantragen: Diese erhält der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Personalfragebogen ausfüllen: Der Arbeitnehmer gibt hier alle relevanten Daten an, um die Voraussetzungen für einen Minijob zu prüfen.
- Arbeitsvertrag abschließen: Die Beschäftigung wird vertraglich festgehalten.
- Meldung an die Minijob-Zentrale: Spätestens mit der ersten Entgeltabrechnung erfolgt die Anmeldung, entweder über eine eigene Abrechnungssoftware, eine Steuerberatung, ein Lohnbüro oder ein Online-Buchhaltungstool.
Hinweis: Für einige Branchen besteht die Pflicht einer sogenannten Sofortmeldung spätestens an dem Tag, an dem das Beschäftigungsverhältnis beginnt. Die Sofortmeldung muss elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden, um Schwarzarbeit vorzubeugen.
Betroffene Gewerke sind:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe (z. B. Taxi- und Mietwagenunternehmen)
- Speditions-, Transport- und Logistikbranche
- Messebau und Schaustellergewerbe
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Fleischwirtschaft
- Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Gartenbau
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