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Verpackungen: Jahresmengenmeldung nicht vergessen

Online-Händler müssen ihre Verpackungen an das duale System UND an das zentrale Verpackungsregister LUCID übermitteln. Ohne Meldung wird es teuer. Wer die synchrone Pflicht zur Datenanmeldung vergisst, riskiert empfindliche Bußgelder. Lies hier, welche Angaben konkret erforderlich sind, welcher Stichtag gilt und wo du deine Daten übermitteln kannst.

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Wie viele Päckchen hast du 2020 an deine Kunden geliefert?

Verpackungsgesetz und Jahresmengenmeldung: Das sind deine Pflichten

Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019 gelten für Online-Händler weitreichende Meldepflichten. Musstest du bereits zuvor deine Verpackungen lizenzieren lassen und dich an einem dualen System beteiligen, nimmt dich der Gesetzgeber mit § 10 Verpackungsgesetz noch stärker in die Pflicht. 

Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind demnach gesetzlich verpflichtet, die Daten, die sie im Rahmen einer Systembeteiligung an ein Duales System übermitteln, dupliziert und unverzüglich auch der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu melden. Dazu zählen auch die Jahresmengenmeldungen über in Verkehr gebrachte Verpackungen.

Deine Jahresmengenmeldung umfasst in der Regel den Zeitraum eines Kalenderjahres. Sie ist ab Stichtag 1. Januar als Ist-Mengenmeldung für das zurückliegende Geschäftsjahr und als Plan-Meldung für das laufende Geschäftsjahr abzugeben. Deine konkrete Meldefrist aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen richtet sich grundsätzlich nach deinem Rahmenvertrag. 

Jahreswechsel 2020/21: Diese vier Meldungen musst du abgeben

  1. Ist-Mengenmeldung 2020: Hier gibst du an, wieviele Mengen an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen du im letzten Berechnungszeitraum (2020) tatsächlich als Hersteller in Umlauf gebracht hast. 
  2. Planmengenmeldung 2021: Dein Schätzwert zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die du im bevorstehenden Berechnungszeitraum (2021) planst in Umlauf zu bringen.

Diese beiden Meldungen an das Duale System musst du anschließend unverzüglich an die Zentrale Stelle übermitteln. Es handelt sich um eine reine Doppelmeldung. Damit sind insgesamt vier Datenmeldungen notwendig. 

Welche Angaben muss die Datenmeldung an LUCID enthalten?

Die folgenden Daten musst du bei der Jahresmengenmeldung angeben:

  • Registrierungsnummer
  • Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen
  • Name des Dualen Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
  • Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde

Wo kann ich die Jahresmengenmeldung abgeben?

Deine Datenmeldung erfolgt elektronisch im Verpackungsregister LUCID.

Upps, vergessen?: Mach schon mal das Portemonnaie auf

Kommst du deiner Pflicht zur Datenmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, schießt du dir selber ins Bein. Bei festgestelltem Fehlverhalten sind Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig. 

Kenne Rechtsvorschriften für Online-Händler

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Was sich für Onlinehändler mit dem neuen Verpackungsgesetz ändert

Das Verpackungsgesetz löst zum 1.1.2019 die Verpackungsverordnung ab. Schon vor Januar 2019 müssen sich Onlinehändler nun zusätzlich zur Beteiligung an einem dualen System bei der Zentralen Stelle registrieren und bei großen Mengen an Verpackungsmaterial eine Vollständigkeitserklärung abgeben.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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