Bis zum 31. 12. 2020 gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Überschuldung, nicht aber bei Zahlungsunfähigkeit: Was ist der Unterschied? Im April dieses Jahres hatte die Bundesregierung das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz beschlossen und die Maßnahmen kürzlich bis zum Jahresende verlängert. Was gilt, was nicht: Irrtümern vorbeugen, Ernstfall absichern.