Unternehmen, die infolge des Ukraine-Kriegs z.B. durch gestiegene Energiekosten wirtschaftlich betroffen sind, haben Anspruch auf Steuererleichterungen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen stellen die Finanzämter bis zum 31. März 2023 keine strengen Anforderungen. Alle Steuererleichterungen im Überblick.