Unternehmernews der Woche 41/2018
EBSpreneurship Forum am 19./ 20. Oktober im Rheingau
Beim zehnten EBSpreneurship Forum heißt es wieder: Wissen erweitern, Kontakte knüpfen, die eigene Geschäftsidee vorstellen und Investoren finden. Von Studenten auf dem Campus in Oestrich-Winkel organisiert, bietet das Forum ein Programm aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen, Workshops und einem Gründer-Pitch. Mehr zum EBSpreneurship Forum haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Mit der Getting Things Done-Methode den Kopf frei bekommen
Getting Things Done (GTD) – die Dinge geregelt kriegen. Das verspricht David Allen mit seiner Produktivitätsmethode. In einem festgelegten System ordnen Sie Ihre Aufgaben und bei sorgfältiger Pflege der GTD-Listen und des Kalenders gerät kein Termin und keine Aufgabe mehr in Vergessenheit. GTD schafft Ihnen Freiraum, sich ganz auf das Erledigen zu konzentrieren. Lesen Sie hier die wichtigsten Aspekte zur Getting Things Done Methode.
Online-News der Woche
Gleich zwei große Datenpannen bei Google und Whatsapp machen diese Woche Furore. Gleichzeitig gelingt Google Pay im Verbund mit Paypal und Mastercard in Deutschland ein Durchbruch in Sachen kontaktloses Bezahlen und der Online-Handel konzentriert sich weiter. Mehr dazu lesen Sie in unseren Online News der Woche.
Gründer- und Unternehmernews kurz & knapp
Unzufriedene Honorarkräfte: Arbeitsverträge statt Selbständigkeit in Bayerns Gedenkstätten
Wer Besuchergruppen durch Gedenkstätten führt, ist damit häufig freiberuflich tätig. Nun will der Stiftungsrat Bayerischer Gedenkstätten einen Großteil seiner pädagogischen Referenten in den KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg anstellen, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Die Guides jedoch kritisieren, es würde mit finanziellen Nachteilen und weniger Freiheit einhergehen, wenn sie von der Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechseln würden, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Achtung bei steuerfreien Sachbezügen für Mitarbeiter: Auch Versandkosten gehören dazu
44 Euro pro Monat, das ist die Freigrenze bis zu der Arbeitgeber Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge gewähren dürfen. Das können Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Essensmarken oder auch Bestellungen bei Online-Versandhändlern sein. Der Bundesgerichtshof bekräftigte nun die Entscheidung eines Finanzamtes, wonach die Bestellungen inklusive der Versandkosten maximal 44 Euro betragen dürfen, erklärt handwerk.com. Wer wegen der Versandkosten dieser Rahmen überschreitet, zahlt Lohnsteuer auf alles was über 44 Euro liegt.
Wie werden Umtauschprämien für Dieselfahrzeuge steuerlich behandelt?
Nach dem Dieselkompromiss und streckenbezogenen Fahrverboten nun auch in Berlin fragen sich Unternehmer, was bei Umtauschprämien für Dieselfahrzeuge steuerlich für ihren Betrieb gilt. Entweder wird der Zuschuss als Betriebseinnahme behandelt und im Anschaffungsjahr versteuert. Oder Betriebe mindern die Anschaffungskosten um den Zuschuss, wofür dann die üblichen Abschreibungsfristen gelten, meldet die Deutsche Handwerkszeitung.