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Rentenversicherungspflicht für Selbständige nimmt Gestalt an

Das Bundesarbeitsministerium plant einen Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Altersvorsorge für Selbständige bereits im ersten Halbjahr 2020. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Weitere Einzelheiten lesen Sie hier.

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Altersvorsorgepflicht für Selbständige: Gesetzesentwurf im ersten Halbjahr 2020

Bereits seit 2019 diskutiert das Bundesarbeitsministerium mit Fachverbänden und Sachverständigen ein Gesetz zur "Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht". Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konkretisierte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 28. Januar nun den Zeitplan für ein eventuell noch in diesem Jahr beschlussfertiges Gesetz.

So ist es nach derzeitiger Planung vorgesehen, "möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2020 hierzu einen Referentenentwurf vorzulegen." (vgl. Drucksache 19/16819; Seite 5, Frage 8)

Das bedeutet, dass selbständige Unternehmer, die noch keine Vorsorge betreiben, bald dazu verpflichtet werden könnten. Dabei überlässt es der Gesetzgeber in der bisherigen Kommunikation den Unternehmern selbst, welches Modell der Altersvorsorge für sie am zutreffendsten ist. Der Gesetzgeber setzt allerdings voraus, dass diese insolvenz- und pfändungssicher sind sowie zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung beitragen können.

Pflicht zur Altersvorsorge: Alle Hintergründe zum geplanten Gesetz

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Kommt bald die Rentenversicherungspflicht für Selbständige?

Nur 20% der Selbständigen in Deutschland betreiben ausreichend Vorsorge für einen sorgenfreien Ruhestand. Der große Anteil von 80% ist weder über Versorgungswerke noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Gruppe soll mit einem noch bis Ende 2019 vorliegenden Gesetzesentwurf zur allgemeinen Altersvorsorge verpflichtet werden. Was genau besagt das geplante Gesetz? Welche Formen der Altersvorsorge gelten dem Gesetzgeber als legitim? Alle Hintergründe für Selbständige im Überblick.

Wen betrifft die geplante Rentenversicherungspflicht konkret?

Der geplante Gesetzesentwurf betrifft alle Selbständigen gemäß Sozialversicherungsrecht. Dazu zählen je nach gewählter Rechtsform u.a.

  • beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die über 50 Prozent der Stimmrechte haben,
  • Einzelunternehmer,
  • eingetragene Kaufleute sowie
  • Gesellschafter einer OHG oder GbR.

Ausgenommen sind weiterhin Selbständige, die bereits Pflichtbeiträge in Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse zahlen. Die darüber hinaus bislang geltenden Ausnahmeregeln z.B. für Selbständige im Handwerk unterliegen noch einer abschließenden Diskussion.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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