Rentenversicherung
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Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Altersabsicherung abhängiger Beschäftigter. Im Wesentlichen erfolgt die Finanzierung durch die Zwangsteilnahme im Umlageverfahren (Generationenvertrag). Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die erste der sog. drei Säulen des deutschen Alterssicherungssystems.
Als zweite Säule wird die zusätzliche betriebliche/überbetriebliche/tarifliche Altersversorgung bezeichnet. Die dritte Säule bildet die auf privater Vorsorge aufbauenden eigenständigen Absicherungen (z. B. die staatlich geförderte sog. "Riester-Rente"). Renten gibt es hier z. B. aus privaten Kapitalanlagen. Kennzeichen der gesetzlichen Rentenversicherung ist besonders ihr Zwangscharakter und die nach derzeitigem Stand in vielen Fällen geringe Kapitalrendite.
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit. Die Versicherungspflicht umfasst alle abhängig Beschäftigten und Auszubildende. Weiterhin können Selbstständige, Unternehmer nach Existenzgründung der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag beitreten und alle weiteren in Deutschland lebenden Personen ab dem 16. Lebensjahr freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Versicherungsfreiheit besteht für Beamte, Richter, Berufs- oder Zeitsoldaten.