Neue Sozialversicherungsrechengrössen für Unternehmer

Die Sozialversicherungsrechengrössen für kommendes Jahr sind jetzt von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht worden. Zahlst du dir als Unternehmer ein Gehalt oder entlohnst deine Mitarbeiter entsprechend, dann solltest du die wichtigsten Kenngrössen kennen. Dies um sicher gehen und vorplanen zu können.

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Neue Sozialversicherungsrechengrössen für 2022

Sozialversicherungsrechengrössen im Auge behalten

Als Unternehmer kannst du dir entsprechend der Rechtsform deines Unternehmens ein Gehalt zahlen. Dabei solltest du neben den steuerlichen Aspekten auch die aktuellen und zukünftigen Rechengrössen der Sozialversicherung kennen. Dies ist ebenso wichtig für deine Personalverantwortlichen, Buchhalter, Beschäftigten wie auch mitarbeitende Familienangehörige.

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung bilden in Deutschland den Kern der Sozialversicherung. Dazu gesellen sich dann noch die Berufsgenossenschaften. Künstler und Publizisten unterliegen entsprechend der Künstlersozialkasse.

Viele müssen immer noch den 1991 ürsprünglich für ein Jahr angedachten Solidaritätsbeitrag abführen. Dieser stellt jedoch keine Sozialversicherung dar, sondern ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Wodurch der Solidaritätsbeitrag eine grosse "versteckte" Steuererhöhung war und bleibt.

Berechnungsgrundlagen für die Vorplanung kennen

Für die verschiedenen Sozialversicherungen werden mittels diverser Rechenoperationen deren Beiträge, Auszahlungen, Zuschüsse, Sparleistungen, etc. berechnet. Die Bezugsgrösse für diese Rechengrössen ergibt sich aus dem Bruttodurchschnittsentgelt zur gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Welches dann noch auf einen durch 420 teilbaren Betrag angehoben wird, damit man Leistungen pro Arbeitstag, Woche, Monat und Jahr auf einen vollen Eurobetrag errechnen kann.

Für die Rechengrössen der Sozialversicherung im Jahr 2022 gelten somit die Einkommensentwicklungen aus dem Jahr 2020. In diesem, verzeichnete das gesamte Bundesgebiet ein Minus von 0,15 Prozent. In den alten Bundesländern fielen die Löhne gar um 0,34 Prozent.

Aufgrund der genannten Rundungsregel, kann trotz fallender Löhne eine Stagnation der Rechengrössen vorliegen. In den neuen Ländern steigen aufgrund der gesetzlich festgelegten Rentenangleichung Ost noch bis einschliesslich 2024 die meisten Rechengrössen.

Es ist also wichtig, für die künftige Finanzplanung in deinem Unternehmen und für deine Gehaltszahlungen, die Entwicklung des Bruttoeinkommens im Auge zu behalten. Das vorläufige Bruttodurchschnittsentgelt für 2021 beträgt 41.541 Euro und das für 2022 wurde auf 38.901 Euro veranschlagt.

Wichtigste Rechengrössen der Sozialversicherung für 2022

Die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hat jetzt folgende massgebende Sozialversicherungsrechengrößen bekannt gegeben, welche ab 1. Januar 2022 gelten und beachtet werden müssen.

Das für die Berechnung massgebende Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 ist mit 39.167 Euro festgesetzt.

Die Bezugsgrösse beträgt nach Aufrundung im Jahr 2022 somit jährlich 39.480 Euro und monatlich 3.290 Euro sowie im Osten 37.800 Euro jährlich und 3.150 Euro monatlich.

Beitragsbemessungsgrenzen 2022

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Lohn oder das Gehalt, bis zu dem eine Abgabe zu leisten ist. Verdient man darüber, fällt auf das verbleibende Einkommen keine Abgabe an.

In der Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für 2022 genau 84.600 Euro und monatlich 7.050 Euro. Für Arbeitnehmer welche in der Seeschifffahrt, der Deutschen Bahn und im Bergbau beschäftigt sind, gelten die Beitragsbemessungsgrenzen der knappschaftliche Rentenversicherung. Diese liegen 2022 bei jährlich 103.800 Euro und monatlich 8.650 Euro.

Im Osten gelten als Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 81.000 Euro und monatlich 6.750 Euro sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 100.200 Euro und monatlich 8.350 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung beträgt 7.050 Euro im Monat und 84.600 Euro im Jahr. Im Osten liegt diese bei 6.750 Euro monatlich und 81.000 Euro jährlich.

In der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze jährlich 58.050 Euro und 4.837,50 Euro pro Monat. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen West und Ost.

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2022

In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es zusätzlich eine Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der man frei entscheiden kann, ob man sich mittels gesetzlicher oder privater Krankenversicherung absichern möchte. Deshalb wird diese oft auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Gerade für Unternehmer, welche sich selbst ein Gehalt zahlen und entsprechend privat krankenversichert sind, ist diese Grenze von Bedeutung. In 2022 beträgt diese in gesamt Deutschland monatlich 5.362,50 Euro und 64.350 Euro pro Jahr.

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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