· Risiken absichern

Arbeitslosenversicherung für Gründer & Selbstständige

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist ein effektives Kriseninstrument besonders für Gründer und Einzelunternehmer/-innen. Schütze dich im Fall eines Scheiterns deiner Selbstständigkeit oder wenn du krisenbedingt zeitweise kürzer treten musst. Hier findest du alle Infos für deinen Antrag.

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Eine Haftnotiz mit der Aufschrift Plan B erinnert an das wichtige Thema Vorsorge und Absicherung.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist dein Plan B.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Das sind die Konditionen

Wer selbstständig ist und in eine Krisensituation gerät, hat unter Vorlage bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wichtig: Entscheide dich schnell und früh, um drohende Ausfälle abzusichern. Diese Voraussetzungen musst du für einen Bezug von Arbeitslosengeld aus der freiwilligen Versicherung erfüllen:

  1. Du hast dich spätestens 3 Monate nach Aufnahme deiner Selbstständigkeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert.
  2. Du warst in den 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versichert. In diesen Zeitraum von 12 Monaten zählen sowohl Zeiten, in denen du freiwillig versichert warst, aber auch Zeiten, in denen du pflichtversichert warst, z.B. als Arbeitnehmer/-in, im Rahmen eines versicherungspflichtigen Krankengeldbezugs oder während versicherungspflichtiger Erziehungszeiten. Einzelne Versicherungszeiten können zusammengerechnet werden.
  3. Du hast dich arbeitslos gemeldet.
  4. Deine gegebenenfalls während der Arbeitslosigkeit fortgeführte selbstständige Tätigkeit umfasst weniger als 15 Stunden in der Woche. Du kannst aktuell bis zu 165 EUR neben dem Arbeitslosengeld hinzuverdienen. Darüber hinaus gehende Einnahmen werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Um Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige tatsächlich zu erhalten, müssen alle vorgenannten Bedingungen erfüllt sein.

Welche Beiträge muss ich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige zahlen?

Der Beitragssatz für das Jahr 2022 liegt unverändert bei 2,4 Prozent. Auf Basis der Bezugsgrößen von 3.290 Euro (West) und 3.150 Euro (Ost) liegt der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige bei 78,96 Euro (West) bzw. 75,60 Euro (Ost).

Ausnahmeregel für Gründer/-innen in den ersten zwei Geschäftsjahren

Für Gründerinnen und Gründer besteht eine Sonderregelung. Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte: 39,48 Euro (West) und 37,80 Euro (Ost). Die Beiträge müssen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden.

Wie hoch fällt das Arbeitslosengeld für freiwillig versicherte Selbstständige maximal aus?

Wenn du in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung als Selbstständiger freiwillig weiterversichert warst, orientiert sich die Höhe des Arbeitslosengeldes im Versicherungsfall an einem fiktiven Arbeitsentgelt. Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts ermittelt sich anhand deiner Qualifikation und dem Vergütungsschema der Beschäftigungsfelder, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit in deinem konkreten Fall konzentrieren. Denn das ist die Kehrseite der Medaille: Du musst dich als Freiwillig Versicherte/-r in der Arbeitslosenversicherung bei Eintreten des Ernstfalls grundsätzlich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Bis zu 1.700 EUR Arbeitslosengeld im Krisenfall

Die Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes (Steuerklasse III/60% - ohne Kind) für das Jahr 2022 (als Richtwert) beträgt bei:

  • Qualifikationsgruppe 1 (Hoch-/Fachhochschule): 1.698,60 EUR
  • Qualifikationsgruppe 2 (Fachschule/Meister): 1.464,60 EUR
  • Qualifikationsgruppe 3 (abgeschlossener Ausbildungsberuf): 1.221,90 EUR
  • Qualifikationsgruppe 4 (keine Ausbildung): 947,40 EUR

Hinweis für Selbstständige im ehemaligen Angestelltenverhältnis:  Wenn du vor deiner Selbstständigkeit schon einmal sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und bereits Arbeitslosengeld bezogen hast, besteht ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld (§ 147 SGB III), wenn seit der erstmaligen Entstehung dieses Anspruchs noch keine vier Jahre vergangen sind. Dieser Restanspruch und der neu erworbene Anspruch durch deine freiwillige Weiterversicherung werden zu einem deinem Alter entsprechenden Gesamthöchstanspruch zusammengerechnet.

Wie lange kann ich Arbeitslosengeld aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung erhalten?

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange du in den letzten zwei Jahren (24-Monate-Rahmenfrist) vor Eintreten der Arbeitslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Basisanspruch von 6 Monaten ALG I nach 12 Monaten Beitragszahlung

Einen Basisanspruch von sechs Monaten erwirbt, wer zwölf Monate lang Beiträge zahlt. Um die maximale Anspruchsdauer von zwölf Monaten nutzen zu können, musst du zuvor 24 Monate lang Beitragszahlungen geleistet haben.

Mit Vollendung des 50. Lebensjahres und ab einer Versicherungsdauer von mindestens 30 Monaten sind längere Bezugszeiten möglich (Stand 2022: 15 Monate+). 

Wann können Selbstständige die freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen?

Das Versicherungspflichtverhältnis kannst du erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren kündigen. Die Kündigung muss dann schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Das Versicherungspflichtverhältnis endet außerplanmäßig nur, wenn du mit deiner Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug geraten bist und zwar rückwirkend mit dem Tag, für den letztmals Beiträge gezahlt wurden. 

Pro & Contra freiwillige Arbeitslosenversicherung: Lohnt sich das für mich?

Ob sich ein Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige rechnet, hängt von deinen ganz persönlichen Voraussetzungen ab.

Faustregel: Eine hohe Qualifikation sichert hohe Bezüge.

Als Gründer/-in mit einer perspektivisch noch nicht abschätzbaren Wachstumsprognose, kann sich der Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung als doppelter Boden anbieten.

Stell dir selbst die Frage nach der Tragfähigkeit deines Businessplans und wie hoch die Wahrscheinlichkeit für eine Erwerbslosigkeit in Zukunft sein könnte. Frag unverbindlich nach, wie hoch in deinem Fall tatsächlich Arbeitslosengeld gezahlt würde und wäge ab, ob die monatlichen Beitragszahlungen dieses Investment rechtfertigen.

Erwerbslosigkeit absichern: Alternativen für Selbständige

Anstelle der freiwilligen Arbeitslosenversicherung steht dir außerdem die Absicherung drohender Erwerbslosigkeit durch private Anbieter offen. Hier bist du u.U. flexibler und kannst dich ganz konkret auch gegen einzelne besonders zutreffende Risiken einer Erwerbslosigkeit versichern.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Hier Antrag stellen

Den Antrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige stellst du bei deiner Arbeitsagentur am Wohnort - ganz wichtig - innerhalb der ersten drei Monate deiner Selbstständigkeit! Als Nachweis dient z.B. deine Steuernummer, deine Gewerbeanmeldung oder eine Bescheinigung deines Steuerberaters, dass die selbstständige Tätigkeit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich entspricht.

Über die Dienststellensuche der Arbeitsagentur findest du die an deinem Standort zuständige Behörde. Deinen Antrag kannst du dann bequem über den Online-Service der Arbeitsagentur stellen.

Das Formblatt zur Antragstellung für ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag kannst du ebenfalls online ausfüllen und ausdrucken. 

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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