Globale Unternehmenssteuer beschlossen

Eine globale Unternehmenssteuer von 15 Prozent für grosse multinationale Unternehmen wurde jetzt von den 136 wirtschaftsstärksten Staaten der Welt verabschiedet. Was es mit der Steuer auf sich hat, wann sie umgesetzt sein soll und warum auch kleine Unternehmen davon betroffen sein können, haben wir für dich in einem extra Beitrag zusammengefasst.

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Globale Unternehmenssteuer beschlossen

Internationale Mindeststeuer für Unternehmen

Mit dem Anlocken von erfolgreichen Unternehmen mittels niedriger Steuern dürfte es im grossen Massstab bald vorbei sein. Seit Jahren ringen die G20 Staaten um eine globale Lösung zum Eintreiben von Unternehmenssteuern, was ihnen jetzt in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gelungen scheint.

Deren Mitgliedsstaaten, ausser Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka, haben sich jetzt auf eine globale Mindeststeuer für international agierende Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro geeinigt. 

Damit haben insgesamt 136 Staaten und Gebiete, welche über 90 Prozent der Weltwirtschaftsleistung ausmachen, sich jetzt auf einen globalen Mindeststeuersatz von aktuell 15 Prozent für diese spezifizierten Unternehmen geeinigt.

Experten zufolge sollen von der internationalen Unternehmenssteuer weltweit 7.000 bis 8.000 Unternehmen betroffen sein. Davon einige hundert aus Deutschland.

100 grösste Weltkonzerne werden bald vor Ort besteuert

Neben der internationalen Mindestbesteuerung, sollen die rund 100 größten und profitabelsten Konzerne der Welt mehr Steuern an Länder abführen, in denen sie besonders viel Umsatz machen. Betroffen davon sind Unternehmen die weltweit mehr als 20 Milliarden Euro Umsatz machen und eine Rentabilität von über 10 Prozent aufweisen.

Von dieser globalen politischen Massnahme sollen laut Aussagen der OECD insbesondere die Schwellenländer profitieren. Denn durch die Umverteilung sollen sich die globalen Steuereinnahmen um 150 Milliarden Dollar erhöhen.

Da jedoch die sogenannten Marktstaaten und nicht mehr die Sitz- oder Heimatländer der Unternehmen von dieser Regelung begünstigt werden, dürften vor allem die Industriestaaten mit hoher Steuer- und Abgabenlast durch das Abkommen massive Vorteile erhalten. Schliesslich sollen von den 100 Unternehmen nur 10 ihren Hauptsitz in Deutschland haben. Ein weiteres Indiz dafür ist die folgende Aussage. Das gemeinsame Vorhaben soll

"für mehr Steuersicherheit sorgen und Handelsspannungen verringern." OECD 

Große Konzerne verschieben Gewinne etwa mittels Patent- oder Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer. Dadurch schützen sie ihre Liquidität für Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsausgaben bei gleichzeitiger Dividendenzahlung. Vor allem Internet-Riesen stehen bei den betroffenen Konzernen ganz oben auf der Liste. Sie zahlen meist kaum Steuern in den Ländern, in denen sie die meisten oder zahlungskräftigsten Kunden haben.

Umsetzung und Inkrafttreten der globalen Unternehmenssteuer

Die OECD will bis nächtes Jahr Mustervorschriften erarbeiten, damit die Regelungen ab 2023 in nationales Recht überführt werden können. Ensprechend wird sich dann auch zeigen, inwieweit die Länder niedrigere Steuersätze für ihre heimischen Unternehmen beibehalten können. Nach aktuellen Stand soll dies weiter möglich sein.

Jedoch hat sich, nach langem Zögern, das für seine niedrige Steuerpolitik bekannte Irland diesen Donnerstag dazu entschlossen, den Steuersatz für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro von 12,5 auf 15 Prozent zu erhöhen.

Die neuen Regelungen sollen zudem eine Überführungszeit in nationales Recht von 10 Jahren bekommen. Denn schliesslich müssen die 136 beiteiligten Mitgliedsstaaten die Regelungen über ihre Parlamente noch in nationale Gesetze einbringen.

Globale Unternehmenssteuern bald auch für KMU?

Durch die technisch komplizierte Hinzurechnungsbesteuerung ist die Regelung der OECD auf rund 100 Konzerne beschränkt worden. Lediglich ein Zehntel davon soll ihren Sitz in Deutschland haben. Gerade deswegen dürfte der Politik in den Hochsteuerländern der geringe effektive Steuersatz von 15 Prozent ein Dorn im Auge sein.

Aber nicht nur die niedrige Prozentzahl der internationalen Unternehmenssteuer stört einige Politiker. Auch die Einschränkung auf spezielle Unternehmen bzw. Konzerne ist ein Grund zum Anstoss. So fordert der Europasprecher der Grünen und Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament auf seiner Website:

"Wir bekommen nun Regeln für die größten Konzerne weltweit, aber damit ist die Steuervermeidung von Unternehmen noch nicht Vergangenheit. Wir brauchen einen effektiven Mindeststeuersatz für alle Unternehmen, nicht nur für die größten Konzerne." S. Giegold/ Die Grünen

Inwieweit das Vorhaben einer globalen Unternehmenssteuer künftig auch auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet wird und ob es bei dem Steuersatz von 15 Prozent bleibt, ist demnach weiter zu beobachten.

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René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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