· Finanzierung News

Mitarbeiterbeteiligung: Rahmenbedingungen verbessert

Mitarbeiterbeteiligungen sind ein Win-Win-Instrument für Unternehmen und Beschäftigte. Die Bundesregierung verbessert jetzt die Rahmenbedingungen. Eine Erhöhung der steuerlichen Freibeträge sowie geforderte Änderungen beim "Zuflussprinzip" sollen Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups und KMU in der Breite attraktiver machen.

Kostenfreie Finanzierungsanfrage

Gemeinsam Unternehmen stärken durch Mitarbeiterbeteiligungen

Mitarbeiterbeteiligungen als Win-Win-Instrument für Unternehmen und Beschäftigte

Die Bundesregierung will Deutschland als "Standort für Investitionen in Zukunfts- und Wachstumsunternehmen" stärken. Dazu gehört auch die Verbesserung der Möglichkeiten für Mitarbeiter, sich an ihren Unternehmen zu beteiligen. Mit Beschluss des Konjunkturpakets vom 3. Juni stellt der Bund hierfür unter Punkt 8 seiner Verordnung 100 Millionen Euro bereit. Bereits fix entschieden ist hierin enthalten eine Verdopplung des steuerlichen Freibetrags für Einlagen deiner Mitarbeiter in deinem Unternehmen von 360 auf 720 Euro. Diskutiert werden darüber hinaus Forderungen des Deutschen Start-up Verbands um eine weitere Entbürokratisierung und Kostenoptimierung des Verfahrens der MKB. 

Warum sollte ich als Unternehmer Mitarbeiterbeteiligungen anbieten?

Mit einer Mitarbeiterbeteiligung lässt du deine Beschäftigten am Produktivitätsfortschritt deines Unternehmens teilhaben. Die Mitarbeiterbeteiligung ist besonders für noch junge wachstumsorientierte Untenrehmen interessant und oftmals essentiell bzw. kann als Lean Management Prinzip aufgegriffen werden in einem Umfeld mit dem man idealerweise von Gründung bis Relevanz wird wachsen wollen. 

Dein Team bindet sich durch Mitarbeiterkapitalbeteiligungen noch stärker emotional an den Erfolg deines Unternehmens. Je nach Form der Kapitalbeteiligung profitieren Gründer auch im umgekehrten Verhältnis immer dann, wenn Genusscheine erteilt werden, die eine Form der stillen Beteiligung deines Mitarbeiters als Kapitaleinlage in dein Unternehmen sind.

Junge Unternehmen, aber auch innovative KMU sind im Kampf um Fachpersonal nicht der lukrativste Arbeitgeber. Neben einer offenen zeitgemäßen Unternehmenskultur kannst du durch Mitarbeiterbeteiligungen gegenüber potenten Großbetrieben als Arbeitgeber punkten.

Hast du ein Team, das hinter dir steht, solltest du es an dich binden. Mitarbeiterbeteiligungen, die an deine künftige Wertentwicklung geknüpft sind, motivieren deine Angestellten zum langfristigen Erfolg.

Was sind die Vorteile von Mitarbeiterbeteiligungen?

  1. Du erleichterst deinen Zugang zu Investitionen: Die Einräumung der MKB als Kapitalbeteiligung ist nicht mit einem Liquiditätsabfluss verbunden, sondern häufig sogar mit einem Eigenbeitrag des Beschäftigten. (Schöne Bilanz)
  2. Du sicherst dir einen Wettbewerbsvorteil um Fachkräfte: Sofern Stimmrechte mit der MKB verbunden sind, steigert das noch stärker den (koordinierten) Zusammenhalt im Team. Deine Mitarbeiter verbreitern ihre Vermögensanlage und leisten im derzeitigen und nicht absehbar sich änderndem Niedrigzinsumfeld einen wirksamen Beitrag zur Vermögensbildung.
  3. Du erreichst deine Unternehmensziele schneller: Gemeinsam Ziele erreichen, statt delegieren. Potenziale bestmöglich aufeinander abstimmen und Ressourcen schonen. Ein Mitarbeiter mit Kapitalbeteiligung an "ihrem" und "seinem" Unternehmen hat kein anderes Interesse als die Unternehmensleistung best- und schnellstmöglich zu steigern. Nichts anderes willst du.

Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligungen gibt es?

Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung kann in Form von Erfolgsbeteiligungen (Sonderzahlungen wie z. B. Prämien, Gratifikationen, Boni etc.) oder durch eine Kapitalbeteiligung stattfinden, die hier zu behandelnde Mitarbeiterkapitalbeteiligung kurz MKB. 

Prinzipiell unterscheidet man zwischen Eigenkapital- oder Fremdkapitalbeteiligungen bzw. Mischformen:

1. Eigenkapitalbeteiligung (Belegschaftsaktien, GmbH- Beteiligung)

  • Hier hat dein Mitarbeiter die größten Informations- und Mitwirkungsrechte.

2. Fremdkapitalbeteiligung (Mitarbeiterdarlehen, Schuldverschreibungen)

  • Hier hat dein Mitarbeiter deutlich geringere Informations- und Mitwirkungsrechte.

3. Mischformen (Genussrecht, stille Beteiligung)

  • Aufgrund ihres Gestaltungsfreiraums gelten das Genussrecht bzw. stille Beteiligungen als wichtigste Durchführungswege für Mitarbeiterbeteiligungen im Mittelstand.

Außerdem können verschiedene Formen der virtuellen Beteiligung (virtual stock options (vso), stock appreciation rights (sar), phantom stocks) sowie die Gründung von Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften zur Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungen in Betracht kommen.

Wie verbessert die Bundesregierung jetzt die Bedingugen für Mitarbeiterbeteiligungen?

Die Bundesregierung selbst erkennt, was bislang die größten Hürden für eine breite Wirksamkeit der MKB als Finanzierungs- und Vermögensildungshilfe gleichermaßen gilt.

Das waren zunächst der geringe Steuerfreibetrag für Einlagen von Mitarbeitern in Höhe von 360 Euro pro Jahr. Diesen hat die Bundesregierung nun im Rahmen des Konjunkturpakets auf 700 Euro pro Jahr verdoppelt. Schaut man kurz nach Österreich und dessen im gleichen Sachverhalt geltenden Freibetrag von 3000 Euro wird ein Denkfehler offenbar.

Nicht weniger die Bürde, die Mitarbeiter bislang tragen müssen, wollen sie sich an ihrem Unternehmen beteiligen. Diese als sogenannter geldwerter Vorteil geltende Beteiligung muss nämlich sofort versteuert werden (Zuflussprinzip) und zwar unabhängig davon, ob der Mitarbeiter liquide ist oder nicht. Start-up Verbände fordern deshalb die steuerliche Erfassung erst dann anzusetzen, wenn ein Mitarbeiter sein Unternehmen verlässt.

Hier besteht noch Diskussionsbedarf unter allen Beteiligten. Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. will, dass die Bundesregierung dem Vorbild Schwedens und Frankreichs folgt und eine Steuerpflicht erst bei Verkauf der Anteile und dann auch nur in Höhe des Steuersatzes für Kapitalerträge festsetzt. Außerdem soll die rechtssichere Abwicklung entbürokratisiert und der Beurkundungsaufwand entschlackt werden.

Dem BMWi wiederum ist wichtig, dass nicht nur Start-ups von Mitarbeiterbeteiligungen profitieren, sondern die Bedürfnisse sämtlicher KMU in Deutschland im Rechtsrahmen für Mitarbeiterbeteiligungen Berücksichtigung finden. Deshalb hat das BMWi ins Feld geschaut und ein Forschungsgutachten in Auftrag gegeben, das schwerpunktmäßig erfolgreiche MKB-Modelle bei KMU und Start-up-Unternehmen untersucht und die Rahmenbedingungen im europäischen Kontext verglichen hat.

Dessen Ergebnisse werden jetzt in die sicher noch hitzige Detaildebatte einfließen.

Investition in Zukunft fördern lassen

Start-up Hilfen Corona: Zukunftstechnologie fördern

In der Corona-Krise unterstützt die Bundesregierung jetzt Start-ups und kleine Mittelständler mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen. Gefördert werden Investitionen und laufende Kosten wie Miete und Gehälter. Du hast als kleines innovatives Unternehmen in der Krise Kapitalbedarf? Hier findest du alle Voraussetzungen für deinen Förderantrag.

Steuerliche Forschungsförderung auf 1 Mio. Euro erhöht

Das vom Bund verabschiedete Corona-Steuerhilfegesetz verdoppelt jetzt die steuerliche Forschungsförderung auf bis zu 1 Mio. EUR pro Unternehmen. Du profitierst ab sofort von der Übernahme förderfähiger Personalkosten im Rahmen der Entwicklung innovativer Geschäftsideen. Wir bündeln alle Informationen für deinen Antrag auf steuerliche Forschungsförderung.

Ausbildungsprämie: Ausbildungsplätze sichern

Wenn du Ausbildungsplätze in deinem Unternehmen sicherst oder neu schaffst, kannst du jetzt Ausbildungsprämien in Höhe von bis zu 3000 Euro erhalten. Das BMBF unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, die von der Corona-Krise betroffen sind, beim Erhalt ihrer Nachwuchskräfte. Alle Informationen für deinen Antrag findest du hier.

Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

Bild-Urheber:
iStock.com/nullplus